So19May2013

Back Aktuelle Seite: Fußball News Allgemein Urteil: ACAB - Freispruch aufgehoben
Montag, 05 November 2012 14:01

Urteil: ACAB - Freispruch aufgehoben

geschrieben von 

paragraphDas Oberlandesgericht Karlsruhe hat ein Freispruch gegen einen Fan aufgehoben, der im Karlsruher Wildparkstadion ein Plakat mit der Aufschrift "A.C.A.B." hochgehalten haben soll. Der Vorfall soll sich im Oktober 2010 bei der Zweitliga-Begegnung gegen den VfL Bochum ereignet haben. In erster Instanz wurde der Beklagte Fan vom Landgericht vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.

Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil nun auf und sieht in dem Spruch "all cops are bastards" durchaus den Tatbestand der Beleidigung naheliegend. Das Gericht sieht den Spruch offensichtlich nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zudem kann die unter der Kollektivbezeichnung erfolgte Äußerung auf die beim Spiel eingesetzten Beamten bezogen werden, und damit auf eine abgrenzbare Gruppe, was den Fall unter anderem von der Rechtsprechung im Fall der Aussage "Soldaten sind Mörder" unterscheidet.

Und, darauf wies das OLG in seiner Entscheidung ebenfalls hin, die verunglimpfende Bezeichnung "Bastard" habe keinerlei sachlichen Bezug zum Beruf des Polizisten oder zu seiner Arbeit im Einsatz. Dies Wiederum bedeutet, die Bezeichnung "Schlägertrupp" oder "Wegelagerer" im Fall von Demonstrationen oder Verkehrskontrollen sei erlaubt.

Udo Vetter vom Lawblog meint dazu: "Letztlich ist das Gezerre um ACAB Ergebnis unseres übertriebenen Ehrenschutzes. Es wäre wirklich an der Zeit, dass nicht jeder Pups gleich als Beleidigung gewertet werden kann. Und zwar im Falle von jedermann. Dann hätten auch die Gerichte mehr Zeit, sich in angemessener Zeit um wirklich wichtige Fälle zu kümmern."

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12.

Schreibe einen Kommentar

Achten Sie darauf, die erforderlichen Informationen einzugeben (mit Stern * gekennzeichnet).
HTML-Code ist nicht erlaubt.

Bolzplatz

Fankurve

Fan-Block