Wenn eine Behörde eine Choreografie verbietet
Am letzten Spieltag einer Saison sind die Kurven besonders aufwendig gestaltet; eine Choreografie gehört an vielen Standorten dazu. Für das Heimspiel des VfB Stuttgart gegen den FSV Mainz 05 hatte die Cannstatter Kurve eine vorbereitet. Sie fand nicht statt.
Wer sie untersagt hat
Nicht der Verein und nicht der Verband, sondern das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart, auf Drängen der Polizei. Als Begründung wurde angeführt, nach Vorkommnissen der jüngsten Vergangenheit sei das notwendige Vertrauen in die Fans nicht gegeben.
Diese Zuständigkeit ist der eigentliche Gegenstand. Eine Choreografie mit Fahnen, Folien oder Papptafeln ist genehmigungsbedürftig, weil sie Fluchtwege, Sichtachsen und Brandlast berührt – entschieden wird darüber vom Veranstalter zusammen mit Ordnungsbehörde und Feuerwehr. Damit liegt bei einer Behörde ein Instrument, das ausdrücklich der Sicherheit dient und sich zugleich als Sanktion einsetzen lässt.
Die genannten Vorkommnisse
Die Gruppe listete sie in ihrer Stellungnahme selbst auf, in erkennbar spöttischem Ton: das Laufen einer größeren Gruppe auf der Straße vor dem Pokalspiel gegen Freiburg, das Zünden von drei Fackeln außerhalb des Stadions und ein Banner, mit dem die Freiburger Anhänger auf das erreichte Finale hingewiesen wurden.
Zwei dieser drei Punkte betreffen kein Sicherheitsrisiko innerhalb des Stadions, und der dritte – drei Fackeln im Außenbereich – hat mit der Brandlast einer Choreografie im Block nichts zu tun. Genau daran hängt der Einwand: Wenn eine Genehmigung mit Verweis auf Vertrauen verweigert wird, wird sie nicht nach ihrem eigenen Maßstab beschieden.
Warum das eine andere Klasse ist als eine Verbandsstrafe
Eine Geldstrafe des Sportgerichts trifft den Verein, ist begründet und anfechtbar. Eine Blocksperre ist eine benannte Sanktion mit einem Verfahren dahinter.
Eine nicht erteilte Genehmigung ist keine Sanktion – formal wird nur etwas nicht erlaubt. Deshalb gibt es dagegen kaum einen Weg: Es gibt keinen Anspruch auf eine Choreografie, keine Frist, in der entschieden werden müsste, und keine Instanz, die die Begründung prüft. Wirtschaftlich ist der Schaden trotzdem real, weil Material, Halle und Wochen an Arbeit bereits bezahlt sind.
Was die Kurve stattdessen tat
Sie zeigte, was sie von dem Verbot hielt – in den Ultra-Blöcken, in deutlicher Form, anstelle der geplanten Choreografie. Das ist die übliche Reaktion und die einzige verfügbare: Wer eine Genehmigung nicht bekommt, äußert sich mit dem, was keine braucht.
Was der Fall dokumentiert
Er zeigt, wie viele Stellen über einen Kurvenauftritt entscheiden: Verein, Ordnungsdienst, Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei, Verband. Jede von ihnen kann untersagen, keine muss die Untersagung begründen, und für die Betroffenen ist am Spieltag nicht erkennbar, wer entschieden hat.
Der bis dahin als konstruktiv beschriebene Umgang zwischen Behörden und Fanszene in Stuttgart war damit für diese Saison beendet – und der Vorgang ist einer der wenigen, in dem eine Fanszene die Gründe für eine Ablehnung wörtlich mitgeteilt bekam und veröffentlichen konnte.
Der Rahmen: was eine Choreografie überhaupt verlangt
Der Aufwand erklärt, warum eine Absage schwer wiegt. Eine Kurvenchoreografie besteht aus Folien oder Papptafeln für mehrere tausend Plätze, oft aus einer großflächigen Blockfahne, und sie wird über Wochen in angemieteten Räumen hergestellt. Am Spieltag muss das Material Stunden vor Anpfiff in den Block, verteilt und nach Reihen sortiert werden.
Genehmigt wird dabei nicht die Aussage, sondern das Material: Brandverhalten der Folien, Sichtachsen der Kameras, Rettungswege, Zeitfenster für den Abbau. Wer diese Prüfung besteht, hat einen Ablauf vorgelegt, den Ordnungsdienst und Feuerwehr abgezeichnet haben.
Deshalb ist eine Ablehnung mit Verweis auf Vertrauen ein Bruch im System: Sie bewertet nicht den vorgelegten Ablauf, sondern die Antragsteller. Für die Gruppe bedeutet das, dass sie beim nächsten Antrag nicht weiß, was sie besser machen soll – und für die Behörde, dass sie eine Entscheidung über eine Sicherheitsfrage mit einem Argument begründet hat, das keine Sicherheitsfrage ist.
Eine nicht erteilte Genehmigung hinterlässt nichts
Solche Fälle hinterlassen nichts. Eine verhängte Strafe hat ein Aktenzeichen, ein Stadionverbot einen Bescheid, eine Blocksperre eine Pressemitteilung des Verbandes. Eine nicht erteilte Genehmigung existiert nur als Mitteilung an den Antragsteller – und ist damit nur dort nachlesbar, wo dieser sie veröffentlicht hat.