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Busanreise zum Derby: als ein Gericht die Auflage kippte

Das Niedersachsenderby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 am 6. April 2014 war das erste seit Jahrzehnten in der Bundesliga und auf absehbare Zeit das letzte. In Erinnerung geblieben ist es nicht wegen des Spiels, sondern wegen der Frage, unter welchen Bedingungen Zuschauer zu einem Auswärtsspiel fahren dürfen.

Die Auflage

Nach den Erfahrungen des Hinspiels verständigte sich Hannover 96 mit dem niedersächsischen Innenministerium, der Polizei und dem gastgebenden Verein auf ein Konzept: Gästekarten sollten ausschließlich in Verbindung mit einer organisierten Busfahrt aus Hannover abgegeben werden, und die Karten sollten erst in den Bussen verteilt werden. Vorgesehen waren rund fünfzig Busse für mehr als 2.200 Zuschauer, vergeben unter Dauerkarteninhabern und Mitgliedern über ein Anmeldeverfahren.

Damit war die Anreise nicht mehr Sache des Zuschauers. Wer die Fahrt nicht antrat, hatte keine Karte, und wer eine Auswärtsdauerkarte besaß, konnte sie für dieses Spiel nicht nutzen.

Der Rechtsstreit

Mehrere Dauerkarteninhaber klagten. Das Amtsgericht Hannover gab drei von ihnen recht, die auf Herausgabe ihrer Auswärtsdauerkarten geklagt hatten, und erklärte die Bindung der Karte an die Busfahrt für rechtswidrig; insgesamt setzten elf Personen durch, einzeln anreisen zu dürfen.

Der Verein hielt am Konzept fest und stellte sich auf den Standpunkt, die Entscheidung wirke nur für die jeweiligen Kläger – jeder weitere Betroffene müsse selbst eine einstweilige Verfügung erwirken. Bis zum Spieltag blieben dafür wenige Tage. Rechtlich ist diese Position nicht falsch: Ein Urteil bindet die Parteien des Verfahrens. Praktisch bedeutete sie, dass ein anerkannter Anspruch nur demjenigen zugutekam, der ihn binnen Tagen einzeln durchsetzen konnte.

Vorgeschichte und Bewertung

Ausgangspunkt des Konzepts waren die Vorfälle im Hinspiel in Hannover, vor allem das Abbrennen von Pyrotechnik. Aus einem konkreten Anlass wurde damit eine Auflage für alle: Nicht Beteiligte, sondern die gesamte auswärtsfahrende Anhängerschaft war betroffen – die Struktur, die in der Fandebatte als Kollektivmaßnahme diskutiert wird.

Der Anwalt der Fanhilfe fasste den Vorgang bei der Kundgebung so zusammen, dass das Verhalten der Betreibergesellschaft in den Wochen davor in der Geschichte der Bundesliga einzigartig und vollständig abzulehnen sei. Das ist eine Parteiäußerung – aber sie benennt, was den Fall von anderen Streitigkeiten über Kartenkontingente unterscheidet: Hier ging es nicht um die Zahl der Karten, sondern um die Bedingung, unter der sie überhaupt nutzbar waren.

Der Boykott

Die Fanszene entschied sich daraufhin gegen die Fahrt. Statt in den Bussen zu sitzen, meldete sie eine Demonstration an – Thema: Reisefreiheit für Fußballfans – und zog am Morgen des Spieltags durch die Innenstadt von Hannover, mit einer Kundgebung am eigenen Stadion, an der auch der Anwalt der Fanhilfe sprach.

Ein Derby zu boykottieren, das auf absehbare Zeit das letzte ist, ist die schwerste Form des Protests, die eine Kurve wählen kann; sie trifft zuerst die Protestierenden. Auf dem Spruchband am letzten Spieltag der Saison stand die Zusammenfassung: „Fans betrogen – Derby verloren.“

Die Rechnung danach

Die Folgen waren messbar. In den letzten Heimspielen der Saison stellte die organisierte Fanszene den Support ein; anschließend wurden 800 bis 1.000 Dauerkarten nicht verlängert. Bei späteren Derbys war die Einzelanreise wieder möglich, weil ein Gericht die Auflage für rechtswidrig erklärt hatte.

Zur Debatte selbst gehört auch, was strittig blieb. Aus den Gesprächen vor der Geschäftsstelle wurden Äußerungen eines Sportdirektors überliefert, die in der Fanszene als Beleg dafür galten, wie über Auswärtsfahrer gesprochen wird; er hat sie später bestritten, und sie sind hier deshalb nicht wiedergegeben. Der Vorgang steht ohne sie: Ein Verein hatte eine Auflage vereinbart, ein Gericht hat sie verworfen, und die Auflage blieb bis zum Spieltag in Kraft.

Warum der Fall über Hannover hinausreicht

Er ist der Präzedenzfall für eine Frage, die in der Sicherheitsdebatte sonst abstrakt verhandelt wurde: ob die Anreise zu einem Auswärtsspiel eine Bedingung des Kartenkaufs sein darf. Die Antwort des Amtsgerichts war ein Nein, und sie ist der Grund, warum diese Auflage in dieser Form nicht wiederkam.

Zugleich zeigt der Ablauf die Lücke zwischen Recht und Praxis. Der Anspruch bestand, das Urteil lag vor – und wirksam wurde es für die meisten Betroffenen erst zur nächsten Saison. Wer in solchen Konflikten auf ein Gericht setzt, gewinnt die Rechtsfrage regelmäßig zu spät für das Spiel, um das es ging.

Häufige Fragen

Verfahren und Fristen

Was war die Auflage?

Gästekarten für das Derby in Braunschweig gab es bei Hannover 96 nur in Verbindung mit einer organisierten Busfahrt aus Hannover, und die Karten wurden erst im Bus ausgegeben. Vorgesehen waren rund 50 Busse für mehr als 2.200 Zuschauer; verteilt wurde unter Dauerkarteninhabern und Mitgliedern über ein Anmeldeverfahren.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Amtsgericht Hannover erklärte die Bindung der Karte an die Busfahrt für rechtswidrig. Es gab drei Klägern recht, die auf Herausgabe ihrer Auswärtsdauerkarten geklagt hatten; insgesamt setzten elf Personen durch, einzeln anreisen zu dürfen.

Was hat der Verein dann gemacht?

Er hielt an dem Konzept fest und stellte sich auf den Standpunkt, die Entscheidung wirke nur zugunsten derjenigen, die geklagt hatten – jeder andere müsse selbst eine einstweilige Verfügung erwirken. Bis zum Spieltag waren dafür wenige Tage Zeit.

Welche Folgen hatte der Streit?

Die organisierte Fanszene boykottierte das Derby und stellte in den letzten Heimspielen der Saison den Support ein. 800 bis 1.000 Dauerkarten wurden anschließend nicht verlängert. Bei späteren Derbys war die Einzelanreise wieder möglich.