FankulturDokumentation · Deutschland
Jocheng

Verträge, die am 30. Juni auslaufen

Zwischen zwei Spielzeiten wird in Fanmedien meist über Zugänge geschrieben. Dieser Beitrag vom Mai 2014 macht etwas anderes: Er listet auf, welche Verträge beim 1. FC Kaiserslautern zeitgleich zur Entscheidung standen – und was daran die Mitglieder nicht wissen konnten.

Die Aufzählung

Zwei Vorstandsverträge liefen im Folgejahr aus. Im laufenden Jahr stand die Wahl des Aufsichtsrats an. Am 30. Juni endeten die Verträge mit Hauptsponsor, Ausrüster und Bierlieferant. Für die Vermarktung war eine Verlängerung bereits vermeldet; Signing-Fee und die Zahlungen an den Vermarkter waren nicht bekannt.

Diese Gleichzeitigkeit ist der Befund. Ein Verein, in dem Führungspersonal, Kontrollgremium und sämtliche Erlösverträge in dasselbe Fenster fallen, verhandelt alles gegen alles – und die Verhandlungsposition kennt nur, wer in den Gesprächen sitzt.

Der Wahlkampf um das Kontrollgremium

Der Beitrag beschreibt, wie um die Aufsichtsratswahl geworben wurde, und formuliert den Vorwurf, es gehe um ein Gremium, das möglichst wenige Fragen stellt.

Das ist die Kehrseite der Konstruktion, die deutschen Vereinen ihre Mitgliederhoheit sichert. Die Mitgliederversammlung wählt das Kontrollgremium; wer die Versammlung mobilisiert, bestimmt, wer ihn kontrolliert. Dieselbe Struktur hat in Gelsenkirchen 2013 dazu geführt, dass zur Wahl kaum Alternativen antraten.

Die Fan-Anleihe

Ein Punkt steht im Beitrag ausdrücklich als Gerücht: Der Topf der Fan-Anleihe, eigentlich für das Nachwuchsleistungszentrum bestimmt, sei zuletzt weitgehend leer gewesen; man habe den Boden gesehen. Als Quelle nennt der Text ein Treffen in einer Fanregion und das, was dort zu hören war.

Diese Behauptung ist nie belegt worden und wird hier nicht als Tatsache geführt. Belegbar ist nur die Struktur dahinter, und die ist der eigentliche Gegenstand: Eine Anleihe wird von Anhängern gezeichnet, für einen benannten Zweck ausgegeben und im Konzernabschluss als Fremdkapital geführt – eine zweckgebundene Verwendung ist daraus für einen Zeichner nicht ablesbar.

Wer also wissen will, ob sein Geld dort liegt, wo es liegen sollte, hat keine Auskunftsstelle. Genau daraus entstehen Gerüchte dieser Art, und deshalb gehören sie in eine Dokumentation – nicht als Beleg für eine Verwendung, sondern als Beleg für eine Informationslücke.

Was der Beitrag richtig macht

Er trennt die Ebenen selbst. Vertragsdaten und Gremientermine sind nachprüfbar und stehen als Aufzählung; die Vermutungen sind als Vermutungen markiert, mit dem Hinweis, woher sie kommen.

Diese Trennung ist in Fanmedien nicht selbstverständlich, und ohne sie wäre der Text nicht verwendbar. Mit ihr ist er das, was er sein kann: eine Bestandsaufnahme dessen, was ein Mitglied im Mai 2014 wissen konnte, und dessen, was es hätte wissen müssen.

Bemerkenswert ist zuletzt der Ton. Der Beitrag ist als Albtraum erzählt, aus dem der Verfasser schweißgebadet aufwacht – eine Form, die ihm erlaubt, Personalspekulationen als Traumbild zu formulieren, statt sie zu behaupten. Das ist die übliche Lösung für ein Grundproblem der Fanpublizistik: Über Vorgänge, die man vermutet und nicht belegen kann, lässt sich nur schreiben, indem man die Unsicherheit in die Form nimmt.