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Der 12. Dezember 2012: was die DFL wirklich beschloss

Der 12. Dezember 2012 gilt in Fankreisen als Datum, und das liegt weniger am Ergebnis als an der Vorgeschichte: Wochen des Protests, die Aktion „12:12“, eine Öffentlichkeit, die sich erstmals für Kartenkontingente interessierte – und dann eine Mitgliederversammlung, die das Paket in vollem Umfang annahm.

Sechzehn Anträge, nicht ein Konzept

Der erste Punkt, der in der Berichterstattung unterging: Abgestimmt wurde nicht über „das Sicherheitspapier“, sondern über sechzehn einzelne Anträge zum Ligastatut. Das Antragspaket zur Versammlung führt sie als Anträge 001 bis 016.

Diese Aufteilung ist der Grund, aus dem eine einfache Zustimmungsfrage nicht die richtige Frage war. Ein Klubvertreter konnte Anträge zu Videotechnik oder Meldewesen mittragen und diejenigen ablehnen, die den Zuschauern etwas nehmen – und umgekehrt.

Die drei Anträge, um die es ging

Aus Fanperspektive waren drei entscheidend, und sie greifen ineinander.

Der Antrag zu den Kontrollen eröffnet verstärkte Eingangskontrollen, ohne Ganzkörperkontrollen ausdrücklich auszuschließen. Der Antrag zur Definition von Risikospielen legt fest, wann solche Maßnahmen überhaupt in Betracht kommen – er ist damit der Schalter für den ersten. Und der Antrag zu den Gästekontingenten regelt deren Reduzierung.

Zusammengenommen beschreiben sie nicht ein Sicherheitskonzept, sondern eine Kette: Eine Partie wird eingeordnet, aus der Einordnung folgt die Kontrolldichte, und unabhängig davon lässt sich die Zahl der anreisenden Gäste senken. Wer nur den ersten Antrag betrachtet, übersieht, dass der zweite über seine Anwendung entscheidet.

Die Abstimmung

Von den 36 Vertretern der Profivereine stimmten mehr als 30 zu. Vollständig abgelehnt haben das Konzept der 1. FC Union Berlin und der FC St. Pauli – bei beiden nach deutlichem Druck aus der eigenen Anhängerschaft. In der Darstellung jener Tage wird zusätzlich der Hamburger SV unter denjenigen genannt, die nicht überall mitgingen.

Vom Ligaverband war der Satz zu hören, man habe nicht gegen die Fans entschieden. Das war formal richtig und traf den Vorwurf nicht: Kritisiert wurde nicht die Absicht, sondern die Wirkung dreier Anträge, die ausschließlich Zuschauer betreffen.

Die Frage, die in den Vereinen offen blieb

Der interessanteste Teil des Vorgangs spielte sich danach in den Klubs ab. Wenn über sechzehn Anträge einzeln abgestimmt wird, existiert für jeden Verein ein Abstimmungsprotokoll – und damit eine Antwort auf die Frage, die Mitglieder und Anhänger anschließend stellten: Wie hat mein Verein bei Antrag 8, 11 und 14 gestimmt?

In mehreren Vereinen blieb diese Frage unbeantwortet. Aus Kaiserslautern etwa, wo ein Mitglied des Satzungsausschusses sie öffentlich stellte, kam dazu nichts – bei einer Vereinsführung, die sonst regelmäßig Pressemitteilungen veröffentlichte und wenige Jahre zuvor einen Schulterschluss mit den Fans erklärt hatte.

Genau hier liegt die Bedeutung dieses Datums für die Fankultur, und sie ist eine andere als die inhaltliche: Der 12. Dezember 2012 hat nicht nur Regeln geändert, sondern in vielen Kurven die Erwartung begründet, dass ein Verein sein Abstimmungsverhalten in der Liga offenlegt. Diese Erwartung ist geblieben – die Praxis in weiten Teilen nicht.

Häufige Fragen

Verfahren und Fristen

Was wurde am 12. Dezember 2012 beschlossen?

Die Mitgliederversammlung des Ligaverbandes stimmte über ein Paket von 16 Anträgen zum Ligastatut ab, das unter dem Titel „Sicheres Stadionerlebnis“ zusammengefasst war. Das Konzept wurde in vollem Umfang angenommen.

Welche Anträge betrafen die Fans unmittelbar?

Drei: der Antrag zu verstärkten Kontrollen, der Antrag zur Definition von Risikospielen – er legt fest, wann solche Kontrollen möglich sind – und der Antrag zu den Gästekontingenten, der deren Reduzierung regelt.

Wie fiel die Abstimmung aus?

Von den 36 Vertretern der Profivereine stimmten mehr als 30 zu. Vollständig abgelehnt haben das Konzept der 1. FC Union Berlin und der FC St. Pauli, beide nach dem Druck ihrer eigenen Anhänger; in der zeitgenössischen Darstellung wird zusätzlich der Hamburger SV unter denen genannt, die nicht überall zustimmten.

Wo lassen sich die Anträge nachlesen?

Das Antragspaket zur Mitgliederversammlung vom 12. Dezember 2012 mit den Anträgen 001 bis 016 ist als Dokument öffentlich zugänglich.