Auswärts in Lissabon
Über Polizeieinsätze bei Europapokalspielen in Südeuropa wird in deutschen Fanmedien seit Jahrzehnten geschrieben, und die Berichte gleichen sich. Dieser vom November 2014 nach einem Gastspiel in Lissabon ist deshalb weniger als Einzelfall interessant als in dem, was er daraus fordert.
Die Schilderung
Aufgezählt werden die Mittel: Einsatzkommandos, Hundertschaften, Spezialkräfte, Konfliktteams, schwer ausgerüstete Kräfte – gegenüber einer Gruppe, die der Verfasser als vollkommen friedlich beschreibt, in einer Stadt, die er als gastfreundlich erlebte.
Im Stadion folgte die Verweigerung des Zugangs zum bezahlten Block mit dem Hinweis, man hätte einen anderen Eingang benutzen müssen – nachdem genau das an der Tür zuvor nicht möglich gewesen war. Nach einer Blocksperre wurde die Abreise ausschließlich in die vorgegebene Richtung und in einen überfüllten Sonderzug geführt, unabhängig davon, wo die eigene Unterkunft lag.
Zu einem weiteren Vorfall in der Nacht führte der Text Gerüchte an, die er ausdrücklich als unbestätigt kennzeichnete. Hier bleiben sie es: Sie sind nie belegt worden und werden nicht wiedergegeben.
Die Zuständigkeiten fallen auseinander
Im Inland kennt eine Einsatzleitung die Szene, es gibt szenekundige Beamte auf beiden Seiten, Fanbeauftragte reisen mit, und über einen Vorgang wird hinterher in derselben Sprache gestritten.
Im Ausland fehlt all das. Der Gastverein hat keine Weisungsbefugnis, die Fanbetreuung keinen Zugang zur Einsatzplanung, und eine Beschwerde müsste bei einer Behörde eingelegt werden, deren Verfahren die Betroffenen nicht kennen und deren Sprache sie nicht sprechen. Praktisch bedeutet das: Es gibt keinen Adressaten.
Die Forderung
Der Beitrag verlangt deshalb nicht Aufklärung vor Ort, sondern eine Positionierung des eigenen Vereins gegenüber dem europäischen Verband – dass der Klub sich schützend vor seine Anhänger stellt, wenn sie im Ausland wie Schwerkriminelle behandelt werden.
Das ist der einzige Weg, der in dieser Konstellation überhaupt existiert. Der Verband ist Veranstalter des Wettbewerbs, vergibt die Spiele, genehmigt die Stadien und kann Auflagen machen; er ist die einzige Stelle, die gegenüber einer nationalen Polizei etwas in der Hand hat – und die einzige, an die ein Verein sich wenden kann.
Der Satz am Ende
Der Nachsatz richtet sich nicht an Behörden, sondern an die eigene Seite: Er bittet um Solidarität und benennt die zwei Reflexe, die sie verhindern – die Auskunft, man fahre seit Jahren zum Fußball und habe nie Ärger gehabt, und die Vermutung, die Betroffenen seien selbst schuld.
Damit ist die Schwachstelle jeder Fandebatte über Polizeigewalt beschrieben. Solange die Bewertung davon abhängt, welcher Verein betroffen ist, entsteht kein gemeinsamer Maßstab – und ohne gemeinsamen Maßstab gibt es keinen Adressaten, der einer Behörde gegenübertreten könnte.
Was der Bericht wert ist
Nicht als Beweis: Er ist eine Darstellung eines Beteiligten, ohne Gegenseite und ohne Dokumentation. Wert hat er als Beleg dafür, dass diese Abläufe wiederkehren – dieselben Bausteine, andere Stadt, anderes Jahr – und dass sie nirgends aktenmäßig auftauchen, weil im Ausland kein Verfahren existiert, in dem sie aktenmäßig würden.