Dreißig Jahre nach Adrian Maleika
Über diesen Vorgang zu schreiben ist schwer, weil Fußball, Fankultur und Rivalität daran jede Bedeutung verlieren. Der Beitrag entstand wenige Tage vor dem dreißigsten Todestag und sagt das im ersten Absatz selbst.
Was geschah
Am 16. Oktober 1982 war Adrian Maleika, sechzehn Jahre alt und Glaserlehrling, mit einer Gruppe Bremer Anhänger auf dem Weg zum Volksparkstadion in Hamburg – zum Pokalspiel gegen den Hamburger SV. Kurz vor dem Stadion wurde die Gruppe angegriffen; zuerst mit Fäusten und Leuchtspur, dann mit Steinen. Maleika wurde von einem Pflasterstein am Hinterkopf getroffen.
Er starb am folgenden Tag, dem 17. Oktober 1982, in einem Hamburger Krankenhaus an einem Schädelbasisbruch und einer Hirnblutung.
Ein Tod als Wendepunkt
Er gilt als das erste Todesopfer von Hooligangewalt in der Bundesrepublik, und sein Tod markierte einen Wendepunkt. Vereine und Verbände begannen in den achtziger Jahren, sich mit dem Thema zu befassen; aus dieser Zeit stammen die ersten Fanprojekte, deren sozialpädagogische Arbeit heute an über vierzig Standorten stattfindet.
Der Zusammenhang gehört ausgesprochen, weil er in Sicherheitsdebatten regelmäßig fehlt: Die Einrichtungen, die in dieser Sammlung als Vermittler zwischen Kurven, Vereinen und Behörden auftreten, sind eine Antwort auf einen Todesfall.
Der dreißigste Todestag
Am 17. Oktober 2012 wurde in der Ostkurve des Weserstadions eine Gedenktafel angebracht. Zum vierzigsten Todestag folgte eine zweite am Volksparkstadion in Hamburg – also an dem Ort, an dem er angegriffen wurde, und auf Veranlassung derselben Fanszene, aus deren Reihen die Täter kamen.
Dass ein Verein eine Tafel für den Anhänger des Gegners aufhängt, ist der eigentliche Befund dieser vierzig Jahre. Er sagt mehr über die Entwicklung der Fankulturen aus als jede Statistik.
„Forgiven, not forgotten“
Der Beitrag hält fest, dass dieser Satz im Zusammenhang mit Maleika gebraucht wird, und begründet damit, warum er den Text überhaupt geschrieben hat: Der Verfasser war zum Zeitpunkt der Tat ein Jahr alt und ist kein Zeitzeuge.
Genau das ist die Aufgabe, die eine Fanszene sich hier selbst stellt. Eine Erinnerung, die nur von Zeitzeugen getragen wird, endet mit ihnen; eine, die von Nachgeborenen weitergeschrieben wird, hält. In den Kurven beider Vereine wird dieses Datum seither begangen.
Der Bezugspunkt der Verhältnismäßigkeitsdebatte
In dieser Sammlung wird an vielen Stellen über Verhältnismäßigkeit gestritten – über Stadionverbote, Kollektivstrafen, Polizeieinsätze und eine Berichterstattung, die aus Rangeleien kriegsähnliche Zustände macht. Diese Auseinandersetzungen sind berechtigt und werden hier geführt.
Sie haben aber einen Ausgangspunkt, und er ist dieser: Es hat in Deutschland Tote gegeben. Wer über Sicherheit im Fußball schreibt, ohne das zu kennen, argumentiert im Leeren – und wer Maßnahmen mit diesem Namen begründet, ohne die dreißig Jahre danach zur Kenntnis zu nehmen, tut es ebenfalls.