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Ganzkörperkontrollen: der Kölner Pokalbus in Stuttgart

Am Mittwoch, dem 19. Dezember 2012, trafen der VfB Stuttgart und der 1. FC Köln im Achtelfinale des DFB-Pokals aufeinander, Anstoß 20.30 Uhr. Für die Mitfahrer eines Kölner Fanbusses endete der Abend nicht mit einer Niederlage, sondern mit einer Leibesvisitation in einem Raum im Stadion.

Ein Anruf auf der A67

Auslöser war eine Beobachtung an der Raststätte Lorsch-West auf der A67 zwischen Darmstadt und Mannheim. Ein Autofahrer meldete am Mittwochnachmittag der Polizei, er habe gesehen, wie Kölner Fußballfans einen Feuerwerkskörper zündeten und anschließend in einen Bus stiegen. Über diesen Anruf berichtete der Tagesspiegel zwei Tage später unter dem Titel Nackt in Stuttgart.

Der Bus, der gegen 19 Uhr an der Stuttgarter Arena eintraf, stand unter Verdacht. Er wurde unter Polizeibegleitung zur Polizeiwache im Stadion gebracht. Losgefahren war er mittags in Köln, unterwegs waren es rund sechs Stunden mit den üblichen Pausen.

Die Zeitrechnung des Abends steht damit fest: Abfahrt gegen 12 Uhr, Ankunft gegen 19 Uhr, Anstoß 20.30 Uhr, Rückkehr in Köln um 3.45 Uhr. Für 90 Minuten Fußball waren die Mitfahrer knapp sechzehn Stunden unterwegs, und ein erheblicher Teil der Zeit vor dem Anpfiff verging nicht am Bierstand, sondern in einem Verfahren.

Was mit den Mitfahrern geschah

Der Ablauf ist in einem Bericht eines Mitfahrers festgehalten. Die Beamten gingen in den Bus, die Insassen wurden einzeln herausgeführt, je von zwei Polizisten begleitet und zunächst an eine Wand gestellt. Dort wurden sie abgetastet. Anschließend ging es zu einem etwa zehn Meter entfernten Einsatzfahrzeug: Personalien aufnehmen, fotografieren – wobei jeder ein Schild mit seiner Sitzreihe im Bus hochhalten musste.

Dieses Detail ist das aussagekräftigste des Abends. Wer Menschen mit ihrer Sitzreihe fotografiert, dokumentiert keinen individuellen Verdacht, sondern erstellt eine Karte des Fahrzeugs. Danach wurden die Mitfahrer in einen Wartebereich im Stadion gebracht und von dort in Zweiergruppen in Räume geführt, in denen sie sich vollständig entkleiden mussten.

Der Fanclub

Gefahren war der Bus für den Fanclub „Rut-Wiess Colonia“. Der Club ist nicht ultra-orientiert und distanziert sich ausdrücklich von Gewalt und Pyrotechnik. Das ist kein Argument über Schuld oder Unschuld einzelner Mitfahrer – es beschreibt, an wen die Maßnahme adressiert war: nicht an eine Gruppe, die man kannte, sondern an ein Fahrzeug, das zur richtigen Zeit an der falschen Raststätte gehalten hatte.

Genau darin liegt die Frage, die der Abend aufwirft. Der Anlass war die Beobachtung eines Einzelnen, formuliert als Aussage über „Kölner Fußballfans“; der Adressat war jeder, der in diesem Bus saß. Das vollständige Entkleiden ist die eingriffsintensivste Stufe einer Personendurchsuchung, und sie traf hier Menschen, gegen die kein individueller Verdacht formuliert war – sondern gegen deren Verkehrsmittel. Wer die Reihenfolge nachvollzieht, findet keinen Punkt, an dem einzelne Personen von der Maßnahme ausgenommen worden wären.

Nach dem Abpfiff

Köln spielte eine ordentliche zweite Halbzeit, kam noch einmal heran und schied aus. Der Bus war während des Spiels vollständig durchsucht worden. Beim Einsteigen gab es eine weitere Auseinandersetzung, weil Mitfahrer den bei der Durchsuchung entstandenen Müll auf die Straße zurückräumten. Nach etwa einer Stunde Wartezeit fuhr der Bus ab und erreichte Köln um 3.45 Uhr.

Die Woche nach dem 12. Dezember 2012

Der Abend fiel genau in die Woche nach einer Entscheidung. Am 12. Dezember 2012 hatte die DFL-Mitgliederversammlung über das Papier „Sicheres Stadionerlebnis“ abgestimmt, gegen das die Kurven seit dem 27. November mit der Aktion „12:12“ protestiert hatten. Die Debatte jener Wochen drehte sich um Ganzkörperkontrollen, Kollektivmaßnahmen und die Frage, welche Eingriffe der Zutritt zu einem Fußballspiel rechtfertigt.

Sieben Tage nach der Abstimmung wurde in Stuttgart vorgeführt, was die abstrakte Formel konkret bedeuten kann. Eine öffentliche Begründung der Maßnahme durch die Polizei ist in der Berichterstattung dieses Abends nicht überliefert; auch der überregionale Bericht enthält keine. Was blieb, sind der Ablauf, die Uhrzeiten und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, die an jenem Abend niemand beantwortet hat.