Spott über einen toten Piloten
Am 21. März 2013 führte die Bundespolizei am Berliner Olympiastadion eine groß angelegte Übung durch, mit der die Bekämpfung von Ausschreitungen bei Fußballspielen trainiert werden sollte; geübt wurde unter anderem die schnelle Verlegung von Kräften auf dem Luftweg.
Was geschah
Beim Landen auf dem Maifeld kollidierten zwei von drei Hubschraubern. Ein Pilot starb, sieben weitere Personen wurden verletzt. Der Untersuchungsbericht kam im Oktober 2014 zu dem Ergebnis, dass die Landung unter Whiteout-Bedingungen erfolgte – aufgewirbelter Schnee, in Verbindung mit mangelhafter Verständigung zwischen den Besatzungen und dem gewählten Anflugverfahren, sodass der Pilot den Bezug zum Einweiser am Boden verlor.
Damit ist der Vorgang, um den es hier geht, kein Fußballereignis. Gestorben ist ein Mensch bei einer Übung.
Was in den Wochen danach passierte
Zwei Tage später zeigten Anhänger eines Vereins in einem Regionalligaspiel ein Transparent, das den Todesfall verspottete und mit einer gegen die Polizei gerichteten Abkürzung endete.
Wenige Wochen später ging ein Teil der Anhängerschaft eines zweiten Vereins darüber hinaus und benutzte die Textzeile eines Rechtsrock-Lieds, die den Tod eines Bundeswehrpiloten besingt.
Was hier nicht wiedergegeben wird
Der Wortlaut. Weder das Transparent noch die Liedzeile stehen in diesem Beitrag; beides ist darauf angelegt, weiterverbreitet zu werden, und beides ist ohne Zitat vollständig zu beschreiben.
Benannt wird stattdessen, was es ist: die Verhöhnung eines Toten, im zweiten Fall unter Verwendung des Repertoires einer rechtsextremen Musikszene.
Die Unterscheidung, auf die es ankommt
Der Beitrag zieht sie selbst, und sie ist die einzige, die einen solchen Vorgang bewertbar macht. Kritik an einer Polizeiübung, an ihrem Anlass und an ihren Kosten ist zulässig – der Beitrag hält an anderer Stelle fest, dass mangelnder Respekt gegenüber Einsatzkräften in Fanszenen nicht ohne Vorgeschichte ist.
Der Spott über einen Verunglückten hat damit nichts zu tun. Er richtet sich nicht gegen eine Behörde, sondern gegen eine Person, die tot ist, und er trifft niemanden, der über Einsatzkonzepte entscheidet.
Auch die Vorgänge, in denen Fanszenen nicht im Recht sind
Eine Dokumentation der Fankultur dieser Jahre wäre unvollständig, wenn sie nur die Vorgänge enthielte, in denen Fanszenen im Recht sind. In dieser Sammlung stehen zahlreiche Beiträge über unverhältnismäßige Einsätze, über Kollektivstrafen und über eine Berichterstattung, die Zuschauer zu Kriminellen macht.
Dieser Beitrag steht daneben, und er kommt aus derselben Quelle. Eine Fanpublizistik, die Polizeigewalt dokumentiert und den Spott über einen toten Polizisten übergeht, verliert genau den Maßstab, auf den sie sich beruft.
Was die Vereine taten
Beide Fanszenen sind für die Vorgänge öffentlich kritisiert worden, auch aus den eigenen Reihen; Verbandsverfahren gegen die betroffenen Vereine folgten. Die Frage, wie eine Kurve mit Einzelnen umgeht, die so etwas zeigen, ist damit nicht beantwortet – sie ist der wiederkehrende Kern des Konflikts zwischen Verband und Fanszenen: Verlangt wird Mitwirkung an der Aufklärung, und was eine Gruppe intern regelt, bleibt für Außenstehende unsichtbar.