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Meldung

Strafen gegen Täter statt Vereine

Neben dem Konzeptpapier der Liga, das im Oktober 2012 die Schlagzeilen bestimmte, wurde ein zweiter Plan bekannt: Die Sportgerichtsbarkeit des DFB wollte Strafen und Strafmaß reformieren und dabei stärker die Verursacher belangen statt die Vereine. Das Papier sollte Grundlage für Gespräche mit den Klubs sein und im Dezember beschlossen werden.

Der Plan traf den Kern des Konflikts

Er betraf die verschuldensunabhängige Haftung. Ein Verein haftet im Verbandsrecht verschuldensunabhängig für das Verhalten seiner Zuschauer: Wird im Block etwas gezündet oder geworfen, zahlt der Klub – unabhängig davon, ob er etwas hätte verhindern können.

Daraus folgt die gesamte Kette, die diese Sammlung dokumentiert. Der Verband sanktioniert den Verein, der Verein gibt den Druck an seine Fanszene weiter, und Kollektivstrafen wie Blocksperren treffen anschließend Menschen, gegen die nichts vorliegt. Eine Reform, die stattdessen die Verursacher belangt, hätte diese Kette an ihrem Anfang unterbrochen.

Was aus dem Vorhaben geworden ist

Nicht das, was die Meldung erwarten ließ. Die Haftung der Vereine ist geblieben, und die Geldstrafen gegen Klubs für das Verhalten von Zuschauern sind über die Jahre gestiegen.

Verändert hat sich die Sache an zwei anderen Stellen. Zivilrechtlich kann ein Verein die gegen ihn verhängte Verbandsstrafe seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. September 2016 beim Verursacher als Schadensersatz einfordern – der Weg zum einzelnen Täter führt damit über den Verein und nicht über den Verband. Und verbandsseitig hat der DFB 2017 aufgehört, Kollektivstrafen zu beantragen: keine Blocksperren, keine Teilausschlüsse, keine Geisterspiele gegen Fans, deren Beteiligung nicht nachgewiesen ist.

Der Verband erreicht die Verursacher nicht

Gescheitert ist die Reform an der Zuständigkeit. Ein Sportgericht hat keine Ermittlungsbefugnisse, keinen Zugriff auf Personalien und kein Verfahren gegen Privatpersonen; es kann nur Vereine und deren Angehörige belangen, weil diese sich seinen Regeln unterworfen haben.

Ein Zuschauer im Block ist kein Verbandsmitglied. Deshalb ist die Haftung des Vereins keine Bequemlichkeit, sondern die einzige Konstruktion, mit der ein Verband überhaupt sanktionieren kann – und deshalb scheitert jede Reform, die sie ersetzen will, an derselben Stelle.

Was von der Meldung bleibt

Eine kurze Nachricht von 161 Wörtern, die eine Absicht dokumentiert, aus der nichts wurde. Genau das macht sie für die Rekonstruktion dieser Monate wertvoll: Der Herbst 2012 wird gewöhnlich als Auseinandersetzung über ein Sicherheitspapier erzählt, und daneben lief ein Vorhaben, das in dieselbe Dezemberversammlung sollte und in der Erinnerung fehlt.

Wer wissen will, warum Fanszenen den Ankündigungen jener Zeit nicht trauten, findet hier einen Teil der Antwort: Angekündigt wurde auch, was ihnen entgegenkam – beschlossen wurde davon nichts.

Der Vorschlag, der seither jedes Jahr wiederkehrt

Er lautet, die Vereine sollten für die Identifizierung der Verursacher zuständig sein – über Kameras, Kartenpersonalisierung und Zugangskontrollen. Genau das stand 2012 im Papier der Liga, und genau daran entzündete sich der Protest: Wer die Ermittlung an den Verein verlagert, verlagert sie an die Stelle, die ihre eigenen Zuschauer kennt.

Damit hängen die beiden Vorhaben jenes Herbstes zusammen, auch wenn sie getrennt verhandelt wurden. Eine Sanktion gegen Verursacher setzt voraus, dass man sie feststellen kann – und die Instrumente dafür sind dieselben, gegen die sich die Kurven wehrten.