FankulturDokumentation · Deutschland
Kommentar

Eine geschlossene Tribüne und ihr Weg zurück

Im Sommer 2012 war beim F.C. Hansa Rostock die Hintertortribüne seit sieben Monaten geschlossen. Die Süd, wie sie genannt wird, ist der Ort, an dem sich die aktive Fanszene sammelt – und der Vorstand hatte sie in Reaktion auf Vorfälle geschlossen und die Schließung zur Saison 2012/13 verlängert, zusammen mit der Fortführung einer Task Force zur präventiven Arbeit gegen Gewalt.

Was eine geschlossene Tribüne bedeutet

Eine Blocksperre trifft niemanden persönlich und alle gemeinsam. Sie setzt kein Verfahren voraus, richtet sich an keine Person, ist nicht anfechtbar und wirkt unbefristet, solange der Hausrechtsinhaber sie aufrechterhält. Für eine Fanszene heißt das: Der Ort, an dem sie existiert, ist weg – und mit ihm die Möglichkeit, sich in der Form zu organisieren, in der sie organisiert war.

Das ist der Unterschied zu einem Stadionverbot, das immerhin einen Adressaten und eine Dauer hat. Eine Sperre kennt beides nicht.

Die zweite Maßnahme

Zum ersten Auswärtsspiel in Bochum verhängte der Verein zusätzlich die Personalisierung der Gästeblockkarten. Diese Maßnahme war nach Einschätzung der Beteiligten in ihrer Umsetzung von vornherein zum Scheitern verurteilt – und sie verband die Vereinsführung mit einer Sicherheitspolitik, die vom Innenministerium des Landes vorgegeben wurde.

Damit stand der Verein in einer Rolle, die für Klubs in dieser Debatte typisch ist: nicht als Urheber der Vorgaben, sondern als deren Vollzieher gegenüber den eigenen Anhängern.

Die Wende

Rund 2.000 Rostocker demonstrierten daraufhin im Hamburger Stadtteil Altona gegen das Kartenverbot. Bemerkenswert war, was danach folgte: Der Vereinsvorstand stellte sich in dieser Frage deutlich hinter die Fans – und zweifelte unter anderem an, dass die Daten der umstrittenen Datei „Gewalttäter Sport“ als Begründung für eine solche Maßnahme taugen.

Dass ein Vorstand die Datengrundlage einer Sicherheitsmaßnahme öffentlich in Frage stellt, war 2012 selten. Es ist derselbe Einwand, den ein Verfassungsgericht zwölf Jahre später in seiner eigenen Sprache formulierte: dass es an einem hinreichenden Schwellenwert für die Speicherung fehlt.

Die Hoffnung auf die Hintertortribüne

In diesen Tagen keimte in der Rostocker Fanszene die Hoffnung, dass auf dieser Grundlage auch ein Weg zurück auf die Hintertortribüne möglich sei; es gab Gespräche mit den Funktionären.

Der Verlauf zeigt, was in solchen Konflikten den Unterschied macht – und es ist nicht die Härte der Maßnahme, sondern die Frage, ob der Verein sie als seine eigene verteidigt oder als fremde Vorgabe benennt. Solange er sie verteidigt, verhandelt die Fanszene mit ihrem Verein. Sobald er sie hinterfragt, verhandeln beide mit derselben Stelle.

Das Standardmittel der Jahre danach

Kollektive Sanktionen blieben zunächst das Standardmittel: Blocksperren, Teilausschlüsse und Spiele ohne Zuschauer, verhängt gegen alle Besucher eines Bereichs, ohne dass einzelnen Personen eine Beteiligung nachgewiesen war.

Im August 2017 änderte sich das. Der DFB empfahl seinem Kontrollausschuss, keine Strafen mehr zu beantragen, die unmittelbar Fans treffen, deren Beteiligung an einem Verstoß nicht nachgewiesen ist – ausdrücklich also keine Blocksperren, keine Teilausschlüsse und keine Geisterspiele. Die Fanorganisation ProFans nannte den Abschied von Kollektivstrafen und von Strafen auf Verdachtsbasis überfällig. Seither hat das DFB-Sportgericht Zuschauerausschlüsse in dieser Form nicht mehr verhängt.

Damit ist die Argumentation, die 2012 in Rostock geführt wurde, im Ergebnis anerkannt worden: dass eine Maßnahme, die eine Tribüne schließt, Menschen sanktioniert, gegen die nichts vorliegt. Gebraucht hat es dafür fünf Jahre und einen offenen Konflikt zwischen Verband und Kurven.