Wie 80 Prozent für Mitglieder weniger wurden
Vor dem Champions-League-Finale 2013 gingen bei Borussia Dortmund nach Vereinsangaben über 500.000 Anfragen für ein Kontingent von rund 24.000 Karten ein. Bei diesem Verhältnis entscheidet nicht mehr, wer Karten bekommt, sondern nach welcher Regel – und die Regel war angekündigt worden.
Die angekündigte Aufteilung
Der Verein hatte veröffentlicht: 80 Prozent für Mitglieder, Fanclubs und Dauerkartenbesitzer, 5 Prozent frei zugänglich, 10 Prozent für Sponsoren und Partner, 5 Prozent für Reisebüro und Mitarbeiter.
Diese Aufteilung liest sich klar und war es an einer Stelle nicht. Bewerben konnte man sich für eine oder gleich zwei Karten; beide Personen mussten namentlich benannt werden, und der Hauptbewerber konnte seine Mitglieds- oder Dauerkartennummer angeben, um in den Pool der 80 Prozent zu kommen.
Die Zählweise
Der entscheidende Punkt: In diesen Pool flossen auch die mitbeworbenen Begleitpersonen ein – obwohl diese weder Mitglied noch Dauerkarteninhaber sein mussten.
Damit beschreibt die Quote nicht mehr, was sie zu beschreiben scheint. Von 80 Prozent „für Mitglieder, Fanclubs und Dauerkartenbesitzer“ konnte in der Zählung bis zur Hälfte an Personen gehen, die keine dieser Eigenschaften hatten. Eine Zahl, die aus Bewerbungen statt aus Berechtigten gebildet wird, sagt über die Verteilung nichts aus – und dieser Unterschied fällt niemandem auf, der die Ankündigung liest.
Die fünf Prozent für jeden
Der zweite Kritikpunkt betraf den frei zugänglichen Anteil. Fünf Prozent eines Kontingents, das bei 500.000 Anfragen verlost wird, an Bewerber ohne jede Bindung zum Verein zu geben, ist eine Entscheidung, die begründet werden kann – sie erschließt neues Publikum. Sie erzeugt aber vorhersehbar das, was danach eintrat: Karten aus dem Vereinskontingent tauchten auf Verkaufsplattformen auf.
Das ist derselbe Mechanismus, der auf dem Ticket-Zweitmarkt insgesamt wirkt. Wer Karten unter Marktpreis an Personen ohne Bindung vergibt, schafft die Differenz, aus der der Weiterverkauf lebt – und personengebundene Karten sind es nur, solange die Bindung auch kontrolliert wird.
Was 2008 und 2012 damit zu tun haben
Der Vorgang war kein Einzelfall, sondern der dritte seiner Art: Bei den Vergaben von 2008 und 2012 hatte derselbe Verein nach demselben Muster verteilt und dieselbe Kritik geerntet. Eine Regel, die dreimal zu denselben Beschwerden führt, ist keine unglückliche Improvisation mehr, sondern eine Entscheidung.
Dazu gehört der Werbebegriff, unter dem der Verein damals auftrat – echte Liebe. Ein Verein, der seine Bindung zur Anhängerschaft zum Markenkern macht, wird an der Vergabe gemessen, bei der diese Bindung erstmals etwas wert wäre. Das ist der Grund, aus dem eine Losverteilung, die formal korrekt ablief, als Bruch gelesen wurde.
Warum das über ein Finale hinausreicht
Ein Endspiel ist der Extremfall, in dem jede Vergaberegel überfordert ist: Bei diesem Verhältnis von Anfragen zu Karten muss jede Lösung die große Mehrheit enttäuschen. Genau deshalb ist der Vorgang lehrreich – nicht wegen des Losglücks, sondern weil er zeigt, worauf es bei einer Quote ankommt.
Eine Quote ist nur so gut wie ihre Bezugsgröße. Wird sie an Bewerbungen gemessen statt an Berechtigten, kann sie eingehalten und ihr Zweck verfehlt werden, ohne dass jemand die Regel gebrochen hat.