Ticket Zweitmarkt im Fußball: Viagogo und die Weitergabe von Tickets
Ticket Zweitmarkt heißt der Handel mit Eintrittskarten, die bereits verkauft sind – zu einem Preis, den nicht der Veranstalter festlegt. Diese Seite führt zusammen, wie deutsche Vereine damit umgegangen sind, was in den Kurven dagegen unternommen wurde und was Gerichte inzwischen entschieden haben.
- Dokumentierte Vorgänge
- 4
- Gerichtsentscheidungen
- 5
- Zeitraum
- 2008–2026
- Beiträge im Archiv
- 19
Was der Ticket Zweitmarkt ist
Der Ticket Zweitmarkt beginnt dort, wo eine Karte den Veranstalter verlassen hat. Verkauft wird sie danach von jemandem, der sie nicht ausgegeben hat, zu einem frei gebildeten Preis, und verdient wird an der Differenz und an Gebühren, die auf beiden Seiten anfallen. Für Konzerte ist das ein alter Streit; im Fußball trifft er auf eine Besonderheit, die ihn verschärft: Die Preise sind hier nicht nach Nachfrage gestaffelt, sondern nach einer Vorstellung davon, wer sich einen Stadionbesuch leisten können soll. Ein Stehplatz kostet einen Bruchteil eines Sitzplatzes, weil er das soll.
Genau diese Lücke zwischen dem gewollten Preis und dem erzielbaren macht den Handel lukrativ. Die Dortmunder Gruppe The Unity hat die Spanne 2013 auf ein Spruchband geschrieben: „Aus 12 mach 100, aus 20 mach 250“. Wer eine Karte für zwölf Euro erwirbt und für hundert weitergibt, verdient nicht an einer Leistung, sondern an einer politischen Entscheidung des Vereins – und der Verein verliert die Kontrolle darüber, wer in seinem Stadion steht.
Viagogo und die Verträge mit den Vereinen
Die Zuspitzung kam, als Plattformen aufhörten, neben den Vereinen zu operieren, und anfingen, Verträge mit ihnen zu schließen. Der Anbieter übernahm die Ticketbörse des Vereins, der Verein bekam einen Anteil, und aus dem Schwarzmarkt wurde ein Kanal mit Logo. Die folgenden vier Vorgänge sind dokumentiert.
| Plattform | Verein | Vorgang | Zeit |
|---|---|---|---|
| Viagogo | VereinHamburger SV | VorgangVertrag beendet zum 31. Juli 2013 – beide Seiten reklamieren die Kündigung für sich | Zeit11. Dezember 2012 |
| Viagogo | VereinVfB Stuttgart | Vorgangoffizieller Ticketpartner, bekanntgegeben am Tag der Kündigung in Hamburg | Zeit11. Dezember 2012 |
| Viagogo | VereinSchalke 04 | VorgangVertrag über die Ticketbörse des Vereins, bekanntgegeben einen Tag nach dem letzten Spiel vor der Winterpause; 300 Karten je Spiel ohne erwartete Vollauslastung | ZeitMitte Dezember 2012 |
| Viagogo | VereinSchalke 04 | VorgangBanner auf allen vier Tribünen zum Rückrundenstart, Unterschriftensammlung für eine außerordentliche Mitgliederversammlung, Austritt der Ultras GE aus dem Fanclubverband | ZeitJanuar bis Februar 2013 |
Schalke 04: der Vertrag, die Banner und die Mitgliederversammlung
Der Vertrag wurde einen Tag nach dem letzten Spiel vor der Winterpause 2012 bekanntgegeben. Er übertrug die Ticketbörse des Vereins an den Anbieter und stellte je Spiel 300 Karten für Partien ohne erwartete Vollauslastung ein; erlaubt waren Aufschläge von bis zu hundert Prozent. Die Vorstandsmitglieder Alexander Jobst und Peter Peters begründeten das damit, der Schwarzmarkt sei nicht mehr wirksam zu bekämpfen – besser also, den Zweitmarkt zu offizialisieren und ihm Regeln aufzuerlegen. Jobst wurde mit dem Satz zitiert, natürlich habe man den Verein als Referenzpartner gewollt.
Die Antwort kam beim ersten Heimspiel der Rückrunde, dem 5:4 gegen Hannover 96 im Januar 2013: rund zwölf kleine und fünf große Transparente, und zwar auf allen vier Tribünen. Ein so eindeutiges Stimmungsbild über alle Blöcke hinweg war in diesem Stadion neu. Die Einwände waren nicht nur atmosphärisch: Der Deal stand im Widerspruch zu den eigenen Verkaufsbedingungen des Vereins, und Anhänger, die Karten weiterverkauft hatten, waren zuvor mit Vertragsstrafen belegt worden.
Danach wurde der Konflikt institutionell. Zwei Mitglieder begannen, Unterschriften für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nach der Vereinssatzung zu sammeln; die Kampagne nannte sich „ViaNOgo“ und finanzierte ihre Druckkosten über Spenden. Am 4. Februar 2013 verließen die Ultras Gelsenkirchen den Schalker Fan-Club-Verband – die erste große Gruppierung, die diesen Schritt ging – und nannten als Grund, der Verband vertrete in der Kartenpreispolitik und beim Zweitmarktvertrag die Position des Vorstands statt die der Fans (der Austritt im Einzelnen). Der Verband bedauerte den Austritt, wollte weiter „allen Schalkern eine Plattform“ bieten, hielt aber fest, seine Stellungnahmen müssten dem Mehrheitsbild entsprechen, und verwies auf eine aus fast 35 Jahren Fanarbeit gewachsene „gewisse Nähe“ zum Verein.
Der Fall zeigt, warum die Suche nach Viagogo Schalke bis heute in dieselbe Richtung führt: Der Vertrag war nicht der Endpunkt, sondern der Auslöser einer Auseinandersetzung über Vertretung – wer für eine Fanszene sprechen darf, wenn er von demselben Verein abhängt, dem er widersprechen müsste.
Der Hamburger SV und der Tag darauf
Was heute unter Viagogo Schalke zusammengefasst wird, ist deshalb nicht ein Vertrag, sondern eine Reihenfolge: erst die Kündigung in Hamburg, einen Tag später die Ankündigung in Stuttgart, dann der Abschluss in Gelsenkirchen. Der Hamburger Teil steht am Anfang dieser Reihe.
Am 11. Dezember 2012 endete die Zusammenarbeit mit dem Hamburger SV, und schon die Frage, wer gekündigt hatte, wurde unterschiedlich beantwortet. Der Verein teilte mit, den Vertrag zum nächstmöglichen Termin, dem 31. Juli 2013, zu beenden, nachdem man den Dialog mit Vertretern der Mitgliedschaft gesucht habe. Die Plattform erklärte ihrerseits, sie kündige, weil ihre Ansprechpartner beim Verein sich von Beginn an nicht an wesentliche Punkte des Vertrages gehalten hätten – und stellte ausdrücklich klar, die Kritik einiger Fans sei nicht der Grund gewesen; das Geschäft mit den Karten dieses Vereins habe sich als eines der attraktivsten der Liga erwiesen.
Zwei Sätze aus dieser Mitteilung beschreiben den Zweitmarkt besser als jede Analyse. Der erste: Fans könnten auch künftig Karten dieses Vereins auf der Plattform kaufen und verkaufen, einzig der Verein werde davon nicht länger profitieren. Der zweite steht nicht in der Mitteilung, sondern im Datum: Am Tag der Kündigung wurde der nächste Bundesligist als offizieller Ticketpartner vorgestellt, der VfB Stuttgart, und wenige Tage später folgte der Vertrag mit Schalke 04. Ein Vertrag mit einem Verein ist für eine solche Plattform kein Zugang, sondern eine Verbesserung – der Zugang besteht auch ohne ihn. Der Hamburger SV kündigte an, den Ausfall über die erste Dauerkartenpreiserhöhung seit fünf Jahren auszugleichen.
Weitergabe statt Weiterverkauf: was mit Tickets erlaubt ist
Der Gegenentwurf der Vereine heißt Tickettauschbörse: eine eigene Plattform, auf der eine Dauerkarte oder eine Einzelkarte für ein bestimmtes Spiel weitergegeben wird, in der Regel zum aufgedruckten Preis und mit dem Verein als Gegenüber. Sie löst dasselbe Problem wie eine Zweitmarktplattform – jemand kann nicht hingehen, jemand anders will – nur ohne Aufschlag. Ihre Schwäche ist die Bequemlichkeit: Eine Tickettauschbörse funktioniert nur, wenn sie so einfach zu bedienen ist wie das kommerzielle Angebot, und daran hat es lange gelegen.
Das zweite Instrument ist die Personalisierung. Steht ein Name auf der Karte, ist sie nicht mehr frei übertragbar, und der Einlass kann ihn prüfen. Wer personalisierte Tickets weitergeben will, muss den Umweg über den Verein nehmen; ohne diesen Schritt ist die Karte am Drehkreuz wertlos. Die Weitergabe wird damit kontrollierbar – und zugleich verschiebt die Personalisierung Daten und Aufwand auf die Zuschauer, weshalb Fanorganisationen mehrerer Länder Kampagnen dagegen geführt haben. Beides gilt gleichzeitig: Die Weitergabe über den Verein hält den Preis, und sie hält fest, wer wann wo saß.
Was die Gerichte entschieden haben
Ob ein Ticket Zweitmarkt zulässig ist, war nie die Frage, die vor Gericht landete. Verhandelt wurde, was in Verkaufsbedingungen stehen darf und was eine Plattform verschweigen darf.
| Gericht | Verfahren | Datum | Inhalt |
|---|---|---|---|
| BGH | VerfahrenI ZR 74/06 | Datum11.09.2008 | InhaltEin Weiterverkaufsverbot in den Verkaufsbedingungen wirkt gegenüber gewerblichen Weiterverkäufern, nicht gegenüber einem privaten Verkäufer, der selbst nicht hingehen kann. Die Bedingungen müssen wirksam einbezogen sein; ein Aufdruck allein auf der Rückseite der Karte genügt in der Regel nicht. |
| LG Hamburg | Verfahren15. Kammer für Handelssachen | Datum02.01.2026 | InhaltAuf Antrag des FC St. Pauli: Die Plattform muss darauf hinweisen, dass dort gekaufte Karten nicht zum Stadionbesuch berechtigen. Grundlage ist das Wettbewerbsrecht – das Verschweigen einer wesentlichen Information über die Gültigkeit. Berufung eingelegt. |
| LG Berlin | Verfahren1. FC Union Berlin | Datum2025 | InhaltGleichlautend zuvor für Union Berlin: Hinweispflicht auf der Plattform und in der Werbung. Die Verkaufsbedingungen der Vereine, die den Weiterverkauf beschränken, hielten die Gerichte für berechtigt – mit dem Interesse an sozial gestaffelten Preisen. Berufung eingelegt. |
| LG Mannheim | VerfahrenKarlsruher SC | DatumJanuar 2026 | InhaltDer nicht genehmigte Weiterverkauf von KSC-Karten über die Plattform ist unzulässig. |
| OLG München | VerfahrenKlage der Bundesliga | DatumAugust 2026 | InhaltDer Klage der Bundesliga in vollem Umfang stattgegeben, rechtskräftig: Käufer müssen erkennen können, ob Karten tatsächlich verfügbar sind, was eine Garantie umfasst und wer verkauft. Künstliche Verknappung ist untersagt. |
Die Linie ist über achtzehn Jahre erkennbar. 2008 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass ein Verein den gewerblichen Weiterverkauf untersagen kann, den privaten aber nicht – und dass seine Bedingungen dafür wirksam einbezogen sein müssen. Was danach kam, verlagerte sich von der Karte auf die Plattform: Nicht mehr der Verkauf selbst stand im Zentrum, sondern die Information darüber, dass eine so gekaufte Karte am Einlass nichts wert sein kann. Die Landgerichte Berlin und Hamburg haben genau das angeordnet, das Landgericht Mannheim hat den nicht genehmigten Weiterverkauf von Karten des Karlsruher SC für unzulässig erklärt, und im August 2026 gab das Oberlandesgericht München der Klage der Bundesliga in vollem Umfang statt.
Bemerkenswert ist dabei ein Nebensatz der Landgerichte: Sie hielten die Verkaufsbedingungen der Vereine, die den Weiterverkauf beschränken, für berechtigt – mit dem Interesse an sozial gestaffelten Preisen, ohne Konflikt mit dem Kartellrecht. Damit ist die politische Entscheidung, Stehplätze billig zu halten, gerichtlich als schützenswert anerkannt. Die Entscheidungen der Landgerichte sind mit der Berufung angegriffen; die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig.
Beiträge zum Thema
19 im ArchivHäufige Fragen
Verfahren und FristenIst ein Ticket Zweitmarkt in Deutschland verboten?
Nein, aber er ist beschränkbar. Der Bundesgerichtshof hat 2008 entschieden, dass ein Veranstalter den Weiterverkauf durch gewerbliche Händler in seinen Verkaufsbedingungen wirksam untersagen darf. Für den privaten Verkauf einer einzelnen Karte, weil man selbst nicht hingehen kann, gilt dieses Verbot nicht.
Darf ich personalisierte Tickets weitergeben?
Nur auf dem Weg, den der Veranstalter dafür vorsieht. Eine personalisierte Karte ist nicht frei übertragbar: Sie trägt einen Namen, und die Kontrolle am Einlass kann ihn prüfen. Wer personalisierte Tickets weitergeben will, nutzt deshalb die Tickettauschbörse des Vereins und meldet den neuen Inhaber um.
Was ist eine Tickettauschbörse?
Die vereinseigene Plattform, über die eine Dauerkarte oder Einzelkarte für ein bestimmtes Spiel weitergegeben wird – in der Regel zum aufgedruckten Preis, mit dem Verein als Gegenüber. Sie löst dasselbe praktische Problem wie eine Zweitmarktplattform, ohne den Aufschlag.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn eine so gekaufte Karte nicht gilt?
Das ist genau der Punkt, an dem die Gerichte angesetzt haben. Verstößt der Kauf gegen die Verkaufsbedingungen des Vereins, berechtigt die Karte nicht zum Einlass – und wer das erst am Drehkreuz erfährt, hat Ticket und Anreise bezahlt. Deshalb müssen Plattformen inzwischen darauf hinweisen.
Warum schließen Vereine trotzdem Verträge mit solchen Plattformen?
Das Argument der Schalker Vorstandsmitglieder Alexander Jobst und Peter Peters lautete 2012, der Schwarzmarkt sei ohnehin nicht mehr wirksam zu bekämpfen, also sei es besser, den Zweitmarkt zu offizialisieren und ihm Regeln aufzuerlegen. Die Gegenposition der Kurve: Wer den Handel offizialisiert, erteilt ihm die Absolution und verdient am Aufschlag mit.