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Jahreshauptversammlung und Auswärtsspiel

Am Freitag, dem 30. November 2012, tagte die Jahreshauptversammlung des 1. FC Kaiserslautern bis 23:40 Uhr. Am Morgen darauf fuhr ein Teil der Anwesenden nach Hamburg, zu einem Auswärtsspiel mit Anpfiff um 13 Uhr.

Der Beitrag protokolliert beides. Er ist der längste Text dieser Sammlung und die genaueste Beschreibung dessen, was aktive Vereinsmitgliedschaft an Zeit kostet.

Der Streit vor der Versammlung

Er betraf den Termin. Als Grund für die späte Ansetzung waren nach der Darstellung des Beitrags nacheinander mehrere Erklärungen genannt worden: die Fertigstellung der Bilanz, die von einem Wirtschaftsprüfer bereits am 19. Oktober abgezeichnet worden war; eine Fananleihe, die kurz vor Weihnachten erneut beworben werden sollte und dann nicht kam; und die späte Spieltagsterminierung durch die Liga.

Der Vorwurf, der daraus entstand, ist der schwerste des Textes und bleibt unbelegt: dass der Termin bewusst mit dem vom Verein organisierten Fanzug nach Hamburg zusammengelegt worden sei. Der Beitrag gibt ihn als Aussage eines Dritten wieder und teilt ihn nicht.

Was die Zahl der Anwesenden sagt

519 Mitglieder, davon 513 stimmberechtigt. Bei der außerordentlichen Versammlung im Mai desselben Jahres waren es 2 291 gewesen.

Der Beitrag stellt drei Erklärungen nebeneinander – der Freitagstermin, das fehlende Sensationsinteresse, oder dass ein Teil der Mitgliedschaft dem Spiel in Hamburg folgte – und hält fest, dass sich das nicht klären lässt. Diese Zurückhaltung ist typisch für den Text: Er trennt das Gezählte vom Gedeuteten.

Die Größenordnung selbst ist der Befund. Eine Mitgliederversammlung mit einem Viertel der Beteiligung des Frühjahrs entscheidet über Satzungsänderungen für einen Verein mit fünfstelliger Mitgliederzahl.

Der Ablauf, den er festhält

Die Unterlagen zu den Anträgen des Vorstands und des Aufsichtsrats waren bis zum Nachmittag vertraulich und nach Angaben aus dem Umfeld des Aufsichtsrats einem Teil dieses Gremiums selbst unbekannt. Wer die Anträge lesen wollte, konnte es ab 17:30 Uhr in der Halle tun.

Nach den Berichten von Vorstand, Aufsichtsrat und Kassenprüfern kam die Aussprache mit einer Redezeit von zwei Minuten je Fragesteller. Der Autor trat mit 25 Fragen an das Mikrofon und kam bis zur vierten, weil die Antwortzeit mitzählte und mehrere Fragen mit dem Hinweis beantwortet wurden, der Vorstand antworte später.

Das ist die Beschreibung eines Verfahrensproblems, nicht einer Unhöflichkeit: Eine Redezeit, die Frage und Antwort zusammen bemisst, begrenzt die Zahl der Fragen auf drei – unabhängig davon, wie viele berechtigt sind.

Der Satzungsausschuss

Er war der Streitpunkt. Drei Anträge lagen vor: zwei aus der Mitgliedschaft und einer von Vorstand und Aufsichtsrat, der die Zahl der Mitglieder im Ausschuss begrenzen – drei aus der Mitgliedschaft, je einer von Vorstand und Ehrenrat, zwei aus dem Aufsichtsrat – und die Arbeit vertraulich stellen wollte.

Nach einer intensiven Debatte kam eine Verständigung zustande. Der Beitrag beschreibt seine eigene Überraschung darüber ausführlich: Im Mai hatte man sich in derselben Sache angeschrien, nun lief es kooperativ, und zwei weitere Satzungsänderungen wurden angenommen.

Bei einer dritten – der Ermöglichung einer Museums- oder Fanabteilung – wurde der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, weil der Antrag dem Vorstand die Befugnis gegeben hätte, Abteilungen zu gründen und zu schließen, die bisher beim Vereinsrat lag. Danach stimmte auch der Vorstand zu.

Der Punkt, an dem es kippte

Der Vorsitzende des Ehrenrats erklärte den Satzungsänderungsantrag eines Mitglieds für ungültig, weil er nicht in der Tagesordnung stand. Der Beitrag hält dem entgegen, dass sämtliche Satzungsänderungsanträge aus der Mitgliedschaft nicht in der Tagesordnung standen – und dass die Rüge damit sachlich zutraf.

Der Versammlungsleiter entschied anders: Der Antrag ging an den Satzungsausschuss, verbunden mit der Zusage, die rechtzeitig eingegangenen Antragstexte den Mitgliedern künftig zugänglich zu machen.

Das ist der eigentliche Ertrag dieses Abends, und er ist verfahrensrechtlicher Natur. Anträge, die vor der Versammlung vorliegen müssen, aber niemandem vorliegen, machen jede Vorbereitung unmöglich – und diese Sammlung dokumentiert denselben Konflikt bei anderen Vereinen, etwa bei der Frage, wer im Wahlausschuss sitzen darf und bei einer Jahreshauptversammlung über sieben Stunden.

Das Vereinslied

Ein Mitglied hatte beantragt, das Vereinslied am Ende der Versammlung zu singen, angestimmt vom Vorstand. Der Antrag hatte zunächst für Erheiterung gesorgt; nach der Begründung wurde er einstimmig angenommen.

Um 23:31 Uhr wurde es gesungen, erstmals bei einer Jahreshauptversammlung dieses Vereins, und das Podium las den Text vom Blatt ab. Der Beitrag zieht daraus die einzige Forderung, die er direkt erhebt: dass Vorstand und Aufsichtsräte den Text künftig auswendig kennen sollten.

Als Anekdote ist das komisch. Als Befund über das Verhältnis von Vereinsführung und Mitgliedschaft ist es genauer als die vorangegangenen zwanzig Absätze.

Die Nacht danach

Um 3 Uhr Weckerklingeln, Tochter wecken, Kaffee, Autobahn, Vollsperrungen, festgefrorene Scheiben, sechs Stunden Fahrt. Vor dem Stadion Warten auf den Einlass, ein Imbisswagen im Schlamm, Wasserlöcher, ein Gästeblock mit schiefen Stufen.

Dann zwölf Minuten Schweigen. Der Beitrag nennt es beiläufig, und es ist der Bezug auf die bundesweite Aktion, die zu diesem Zeitpunkt lief und in dieser Sammlung mehrfach dokumentiert ist – zwölf Minuten und zwölf Sekunden ohne Gesang, vor der Abstimmung am 12. Dezember 2012.

Nach den zwölf Minuten setzte die Stimmung ein, und der Autor beschreibt diesen Moment als den zweiten Gänsehautmoment innerhalb einer Woche. Das Spiel verlor seine Mannschaft mit 0:1.

Was der Text belegt

Vierzig Stunden: eine Mitgliederversammlung bis Mitternacht, drei Stunden Schlaf, zwölf Stunden Fahrt, ein verlorenes Auswärtsspiel, ein Museumsbesuch beim Gastgeber zum Vergleich mit den eigenen Museumsplänen, und eine Hotellobby, in der bis 2 Uhr weiter über die Versammlung geredet wurde.

Diese Rechnung ist der Grund, aus dem der Beitrag hier steht. Die Sicherheitsdebatte jener Wochen wurde über Anträge, Statistiken und Konzepte geführt; wer sie auf der anderen Seite mitmachte, hatte daneben ein Spiel, eine Versammlung und eine Autobahn.

Häufige Fragen

Verfahren und Fristen

Wie viele Mitglieder waren anwesend?

519, davon 513 stimmberechtigt. Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Mai desselben Jahres waren es 2 291 gewesen, davon 2 247 stimmberechtigt.

Was war der Streitpunkt?

Ein Satzungsausschuss. Es lagen drei Anträge zum selben Thema vor – zwei aus der Mitgliedschaft, einer von Vorstand und Aufsichtsrat, der die Zusammensetzung begrenzen und die Arbeit vertraulich stellen wollte.

Was war am Tag darauf?

Ein Auswärtsspiel in Hamburg mit Anpfiff um 13 Uhr, sechs Stunden Fahrt in jede Richtung – und im Gästeblock zwölf Minuten Schweigen als Teil der bundesweiten Protestaktion.