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Jocheng

Der Termin als Instrument

Über die Tagesordnung einer Mitgliederversammlung wird gestritten, über ihren Termin selten. Der Fall des 1. FC Kaiserslautern im Herbst 2012 zeigt, dass die Terminwahl das wirksamere Instrument ist.

Die Konstellation

Die Jahreshauptversammlung war für Freitag, den 30. November 2012, angesetzt. Am Tag darauf, Samstag, dem 1. Dezember, spielte die Mannschaft auswärts beim FC St. Pauli – Anstoß 13 Uhr.

Beides zusammen ergibt eine Entscheidung, die niemand offen treffen musste. Wer an der Versammlung teilnahm, musste am Samstag in der Nacht oder sehr früh nach Hamburg aufbrechen, im Dezember, über Autobahnen mit Schnee- und Frostrisiko. Und der von der Fanvertretung organisierte Sonderzug fuhr bereits am Freitagmorgen um 6.22 Uhr – also Stunden vor Beginn der Versammlung.

Wer dadurch fehlt

Damit war vorentschieden, welche Mitglieder nicht im Saal sein würden: die Auswärtsfahrer, und das sind in aller Regel dieselben, die sich für Vereinspolitik interessieren und in den vorangegangenen Monaten am lautesten widersprochen hatten. Ihre Stimmen fehlten bei den Abstimmungen.

Der zweite Effekt betrifft die Anwesenden. Wer am Freitagabend weiß, dass er wenige Stunden später losfährt, drängt auf ein zeitiges Ende. Jede längere Aussprache trifft dann nicht auf ein Gegenargument, sondern auf Unmut im Saal – und geht ohne Beschluss über die Sache zu Ende.

Warum der Termin formal nicht angreifbar war

Das Bemerkenswerte ist, dass die Wahl einer verbreiteten Forderung entsprach. Mitglieder hatten über Jahre verlangt, Versammlungen an einem Wochenende oder Freitag abzuhalten, damit Berufstätige teilnehmen können. Der 30. November war ein Freitag.

Der Konflikt entstand erst durch den Spielplan, den nicht der Verein aufstellt. Und genau darin liegt, was den Fall lehrreich macht: Ein Termin lässt sich mit einer legitimen Begründung wählen und trotzdem so legen, dass eine bestimmte Gruppe nicht kommen kann. Wer das kritisiert, muss die Kombination benennen – Versammlung, Anstoßzeit, Sonderzug –, und das ist deutlich schwerer zu vermitteln als ein Verfahrensfehler.

Was eine Fanvertretung dagegen tun kann

Praktisch bleibt in einem solchen Fall wenig, und das gehört zum Befund. Der Termin steht, sobald die Einladung mit der satzungsmäßigen Frist verschickt ist; der Spielplan steht ohnehin. Möglich sind eine Verlegung, wenn die Gremien sie wollen, oder die Vertagung einzelner Punkte auf eine außerordentliche Versammlung – beides setzt voraus, dass diejenigen zustimmen, denen die Konstellation nützt.

Was bleibt, ist Öffentlichkeit vor dem Termin. Genau deshalb wurde der Vorgang damals aufgeschrieben, während er noch Gerücht war: Eine Terminkritik nach der Versammlung ist wirkungslos.

Das Muster

Zusammen mit dem Rahmenprogramm als Mittel ergibt das zwei Wege, eine Mitgliederversammlung zu beeinflussen, ohne eine einzige Regel zu verletzen: Man verändert, wer kommt, oder man verändert, wie viel Zeit die Anwesenden haben. Beides wirkt auf das Ergebnis, und beides steht in keinem Protokoll.