Fanhearing im Landtag
In Sachen Fandialog war Nordrhein-Westfalen in diesen Jahren eine Ausnahme unter den Bundesländern. Am Montag, dem 18. November 2013, lud eine Landtagsfraktion dort bereits zum sechsten Mal zu einem Fanhearing ein.
Der Rahmen
Beginn um 18 Uhr, Ende gegen 21.30 Uhr, und im Laufe des Abends saßen rund 35 Personen am Tisch. Die Einladung erreichte den Verfasser über den Mailverteiler der bundesweiten Faninitiative „Unsere Kurve“ – also nicht über einen Verein und nicht über einen Verband.
Das ist der erste Befund. Ein Parlament, das Anhänger anhört, muss sie erreichen, und die einzigen funktionierenden Verteiler dafür liegen bei den Faninitiativen selbst.
Die Skepsis, die der Beitrag mitschreibt
Der Verfasser äußert sie offen: Parteien und Medien greifen Themen gern auf, bei denen die Zustimmung im Voraus abzuschätzen ist. Er nennt die einladende Fraktion und deren damalige Lage – eine Partei mit rasanten Stimmenzuwächsen und einem erkennbaren Bedarf an Themen.
Diese Skepsis gehört zur Dokumentation, weil sie die Frage stellt, die bei jedem Dialogangebot zu stellen ist: Wer hat welches Interesse an dem Gespräch? Der Beitrag lässt sie nicht offen, sondern beantwortet sie mit dem, was an diesem Abend tatsächlich verhandelt wurde.
Polizeirecht ist Landesrecht
Dort liegen die Zuständigkeiten, um die es geht. Polizeirecht ist Landesrecht: Aufenthalts- und Betretungsverbote, Meldeauflagen, Gefährderansprachen, die Ausstattung der Einsatzkräfte und die Einsatzkonzepte bei Risikospielen werden nicht vom DFB und nicht von den Vereinen entschieden.
Genau daran scheitern die meisten Fanproteste. Ein Spruchband im Stadion erreicht den Verein, eine Demonstration die Stadt – die Stelle, die über Einsätze befindet, sitzt im Landtag. Das war der Einwand nach der Gelsenkirchener Demonstration von 2013: wirksam wäre ein gemeinsamer Auftritt vor dem Landtag gewesen.
Was ein Hearing leistet und was nicht
Es beschließt nichts. Ein Hearing ist ein Gespräch, an dessen Ende ein Protokoll steht und möglicherweise eine parlamentarische Anfrage – und eine Anfrage ist das einzige Instrument, mit dem Zahlen und Begründungen aus einem Innenministerium überhaupt öffentlich werden.
Für die Beiträge dieser Sammlung ist das der entscheidende Zusammenhang. Fast alle Fragen, die hier unbeantwortet bleiben – wer einen Zugriff angeordnet hat, wie viele Kräfte im Einsatz waren, wie viele Verfahren aus einem Spieltag folgten –, sind Fragen, die nur ein Abgeordneter stellen kann.
Aus einem Termin wird ein Verfahren
Ernst macht ein Format erst die Wiederholung. Ein einzelnes Hearing ist ein Termin; sechs sind ein Verfahren, in dem Teilnehmer wiederkommen, Zusagen nachgehalten werden und die Fanseite nicht jedes Mal von vorn erklären muss, wie ein Spieltag abläuft.
Und weil der Vergleich, den der Verfasser zieht, für die meisten Bundesländer weiter gilt: In seinem eigenen Land gab es dieses Format nicht.