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Wer im Wahlausschuss sitzen darf

Vereinsdemokratie wird selten an den großen Fragen entschieden, sondern an Zugangsvoraussetzungen. Zur Jahreshauptversammlung 2014 des FC Schalke 04 stand ein Antrag zum Wahlausschuss an, und die Begründung dafür füllte im Vereinsmagazin mehrere Seiten unter der Überschrift „Starkes Schalke“.

Was der Wahlausschuss ist

Er bereitet die Wahlen zu den Gremien des Vereins vor und führt sie durch – sieben Mitglieder, gewählt von der Mitgliederversammlung. Inhaltlich entscheidet er nichts; er entscheidet über den Zugang. In einem Verein mit damals mehr als 125.000 Mitgliedern ist das keine Formalie, sondern die Stelle, an der sich bestimmt, wer überhaupt zur Wahl steht.

Der Antrag

Vorgeschlagen wurde zweierlei. Erstens: Für eine Bewerbung um einen Platz im Wahlausschuss sollte künftig eine mindestens zehnjährige Vereinsmitgliedschaft verlangt werden. Bisher genügte ein Jahr. Begründet wurde das mit der Zahl der Bewerbungen – beim vorigen Mal zwanzig Kandidaten, eine Wahl von anderthalb Stunden Dauer – und mit der Erwartung, die Aufgabe solle von Personen erfüllt werden, die sich nachweislich mit dem Verein identifizieren und die Strukturen gut kennen.

Zweitens sollten der Fanclub-Verband, der Ehrenrat und der Vorsitzende des Ehrenpräsidiums je einen festen Sitz im Wahlausschuss erhalten – damit „die Fans“ immer vertreten seien und die Erfahrung des Ehrenrats genutzt werde.

Der Vergleich, der die Begründung entkräftet

Der stärkste Einwand brauchte keine Rhetorik, sondern einen Blick in die eigene Satzung. Für den Aufsichtsrat verlangte sie eine einjährige, für den Ehrenrat eine fünfjährige Mitgliedschaft – für die beiden Gremien also, die tatsächlich über den Verein entscheiden. Zehn Jahre für das Gremium, das nur die Wahl organisiert, wäre die höchste Hürde des ganzen Vereins an der schwächsten Stelle.

Dazu kam ein historischer Punkt: Der Antrag, die Mindestmitgliedschaft für Bewerber um den Aufsichtsrat auf fünf Jahre zu erhöhen, war wenige Jahre zuvor von Vereinsseite verhindert worden. Wer dieselbe Anforderung dort ablehnt und hier verlangt, argumentiert nicht mit Erfahrung, sondern mit dem Ergebnis.

Und die Zahl der Kandidaten taugt schlecht als Begründung. Zwanzig Bewerbungen sind in einem Verein dieser Größe kein Missstand, sondern Beteiligung; eine Wahl von anderthalb Stunden ist der Preis dafür.

Wer „die Fans“ sind

Der zweite Teil des Antrags berührte den Konflikt, der die Schalker Fanszene zu diesem Zeitpunkt seit einem Jahr beschäftigte. Ein zugewiesener Sitz für den Fanclub-Verband setzt voraus, dass dieser Verband „die Fans“ vertritt. Genau das war bestritten, seit er den Zweitmarktvertrag des Vereins mitgetragen hatte und die erste große Gruppierung ihn verlassen hatte (der Austritt).

Formal wog ein anderes Argument schwerer: Die Mitglieder wählen alle sieben Plätze des Wahlausschusses selbst. Ein fester Sitz nimmt der Mitgliederversammlung eine Wahl ab und gibt sie an eine Organisation, deren Mandat nicht aus dieser Versammlung stammt. Das ist unabhängig davon, wie man den Verband bewertet, keine Erweiterung der Mitbestimmung.

Was daran allgemein ist

Der Vorgang zeigt ein Muster, das in Mitgliedervereinen wiederkehrt. Eine Hürde wird mit Qualität begründet und wirkt als Auswahl; ein Sitz wird mit Beteiligung begründet und ersetzt eine Wahl. Beides erkennt man nicht am Wortlaut, sondern am Vergleich mit den Regeln, die für die mächtigeren Gremien gelten – und dieser Vergleich steht in derselben Satzung.

Häufige Fragen

Verfahren und Fristen

Was ist ein Wahlausschuss?

Das Gremium eines eingetragenen Vereins, das die Wahlen zu den übrigen Gremien vorbereitet und durchführt – bei Schalke 04 sieben Mitglieder, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Es entscheidet damit über den Zugang zu den Ämtern, nicht über deren Inhalt.

Was wurde 2014 vorgeschlagen?

Dass sich nur Mitglieder mit mindestens zehnjähriger Vereinsmitgliedschaft für den Wahlausschuss bewerben dürfen, und dass der Fanclub-Verband, der Ehrenrat und der Vorsitzende des Ehrenpräsidiums je einen festen Sitz erhalten.

Warum war die Zehn-Jahres-Hürde umstritten?

Weil die Satzung für die deutlich mächtigeren Gremien Aufsichtsrat und Ehrenrat nur eine ein- beziehungsweise fünfjährige Mitgliedschaft verlangte. Eine höhere Hürde für das schwächere Gremium lässt sich mit Erfahrung schwer begründen.

Was war der Einwand gegen die festen Sitze?

Dass die Mitglieder alle sieben Plätze des Wahlausschusses selbst wählen. Ein zugewiesener Sitz für eine Organisation nimmt der Mitgliederversammlung eine Wahl ab – und die Organisation, die dabei „die Fans“ vertreten sollte, war zu diesem Zeitpunkt selbst umstritten.