FankulturDokumentation · Deutschland
Kurvenstar

Wahlkampf im Verein: wenn der Vorstand mitwirbt

Im Frühjahr 2014 stand beim FC Schalke 04 die Wahl des Wahlausschusses an – des Gremiums, das die Wahlen zu Aufsichtsrat und Ehrenrat vorbereitet. Der Wahlkampf davor ist der Grund, aus dem dieser Vorgang festgehalten wurde: Er zeigt, was passiert, wenn eine Interessenvertretung und die Vereinsführung dieselbe Kandidatenliste bewerben.

Drei Austritte und ein Anspruch

Der Schalker Fanclub-Verband trat weiterhin als „Vertretung aller Fans“ auf. Zu diesem Zeitpunkt hatten ihn drei Organisationen verlassen: die Ultras Gelsenkirchen im Februar 2013, danach der Supporters Club und die Fan-Initiative.

Ein Verband, den die drei aktivsten Zusammenschlüsse seiner Szene verlassen haben, kann weiterhin viele Mitglieder haben – der Anspruch, für alle zu sprechen, hält das aber nicht aus. Genau darum ging der Streit.

Zwei Aussagen innerhalb eines Tages

Zuerst richtete der Verband einen polemischen Rundumschlag gegen eine neue Initiative, die sich um Plätze im Wahlausschuss bewarb, und bestritt dabei, dass Kandidaten des Verbandes in diesem Gremium sitzen: Es handele sich um völlig unabhängige, ohne Ansehen des beruflichen Hintergrundes gewählte Personen.

Weniger als 24 Stunden später begann eine Werbekampagne, die ausschließlich die Kandidaten des Verbandes bewarb – unter der Ankündigung, man stelle Kandidaten vor, die für ein starkes Schalke und für den Erhalt der Fan-Club-Kultur stünden. Mitglieder erhielten Kandidatenvideos, und die Regionaltreffen wurden dafür wieder angesetzt.

Beide Aussagen zusammen ergeben einen Widerspruch, der keine Auslegung braucht: Entweder es gibt keine Kandidaten des Verbandes – dann kann er nicht für sie werben. Oder es gibt sie – dann war die erste Aussage falsch.

Der Satz, der den Interessenkonflikt sichtbar macht

Dazu äußerte sich der Finanzvorstand des Hauptvereins öffentlich zustimmend: Es sei gut, dass der Verband sich seiner Verantwortung stelle und eigene Kandidaten für den Wahlausschuss aufstelle; zu einem starken Verein gehöre ein starker Verband, das sei der Weg, den man gehen wolle.

Die Konstellation dahinter ist der Kern des Vorgangs. Der Wahlausschuss wählt die Kandidaten für den Aufsichtsrat aus – also für das Gremium, das den Vorstand kontrolliert. Wenn ein Vorstandsmitglied öffentlich für bestimmte Kandidaten dieses Ausschusses wirbt, wirbt es mittelbar für seine eigenen künftigen Kontrolleure. Und der Verband, dessen Kandidaten es sind, ist vom Verein finanziell und organisatorisch abhängig; dasselbe Vorstandsmitglied saß zudem in seinem Aufsichtsrat.

Die Fragen, die daraus folgen

Drei davon lassen sich ohne Bewertung formulieren, und alle drei blieben unbeantwortet.

Wäre es nicht die Aufgabe einer Vertretung aller Fans, allen Kandidaten Gelegenheit zur Vorstellung zu geben – nicht nur den eigenen? Auf welcher Grundlage wurde der Eindruck erzeugt, jemand wolle die Fan-Club-Kultur abschaffen, sodass gerade diese Kandidaten gewählt werden müssten? Und ist die Werbung eines Vorstandsmitglieds für die Kandidaten eines abhängigen Verbandes mit der Aufgabe des Gremiums vereinbar, das seine Kontrolleure auswählt?

Warum der Fall über Schalke hinaus zählt

Vereinsdemokratie in einem Klub mit sechsstelliger Mitgliederzahl funktioniert über Verfahren, nicht über Absichten. Wer die Kommunikationswege zu den Mitgliedern kontrolliert – Vereinsmagazin, Verbandsverteiler, Regionaltreffen – bestimmt mit, welche Kandidaturen überhaupt bekannt werden.

Deshalb ist die entscheidende Frage bei einer solchen Wahl nicht, wer gewinnt, sondern wer den Verteiler hat. Im Frühjahr 2014 hatten ihn beide Seiten desselben Lagers – und die Initiative, die sich neu bewarb, hatte ihn nicht.