FankulturDokumentation · Deutschland
Viererkette

Pyrotechnik im Wintersport, Pyrotechnik im Fußball

Zum Jahreswechsel 2012/13 stand die Pyrotechnik-Debatte im deutschen Fußball auf ihrem Höhepunkt: Das Papier „Sicheres Stadionerlebnis“ war wenige Wochen zuvor beschlossen, die Kurven hatten wochenlang protestiert, und in der Berichterstattung war das Abbrennen von bengalischen Lichtern eine Frage der öffentlichen Sicherheit.

Der Vergleich, der die Debatte aufmacht

In derselben Zeit übertrugen die öffentlich-rechtlichen Sender die Vierschanzentournee. Auch dort wurde Pyrotechnik abgebrannt – und die Kommentierung sprach von einer großartigen Stimmung, die ihren Höhepunkt in eben diesen Bildern erreiche; die Rede war von einem leuchtenden Fanblock.

Zwischen den beiden Bewertungen liegt kein Unterschied in der Sache: dasselbe Mittel, dieselben Risiken, teils in unmittelbarer Nähe von Kindern. Der Unterschied liegt im Publikum, dem es zugerechnet wird.

Warum das mehr ist als ein Ärgernis

Die Debatte über Pyrotechnik im Stadion hat zwei Ebenen, und sie werden regelmäßig vermischt. Die eine ist die Gefahrenfrage: Bengalische Lichter erreichen Temperaturen, bei denen ein Fehlgriff eine Brandverletzung bedeutet, und ein Geschoss in einem gefüllten Block ist von einer Choreografie so weit entfernt wie ein Wurf von einem Gesang.

Die andere ist die Zuschreibungsfrage: ob das Mittel als Ausdrucksform gilt oder als Gewalt. Wer bei einem Wintersportereignis das eine sagt und bei einem Fußballspiel das andere, führt keine Gefahrendebatte, sondern eine über Zuschauergruppen – und genau das war der Vorwurf, den die Kurven jener Wochen erhoben.

Die Position, die dabei unterging

Bemerkenswert ist, wer den Vergleich damals zog. Der Text, der ihn festhielt, stammte von einem Anhänger, der Pyrotechnik im Stadion ausdrücklich ablehnt – und der genau deshalb darauf hinwies, dass hier zwei Maßstäbe angelegt werden.

Diese Trennung von Sache und Behandlung ist in der Debatte selten geblieben. Sie ist aber die einzige Position, die beides erlaubt: gegen das Abbrennen in einem gefüllten Block zu sein und gegen eine Berichterstattung, die dieselbe Handlung je nach Sportart als Stimmung oder als Straftat verhandelt.

Wenige Tage später die Senderkampagne

Wenige Tage später starteten die übertragenden Sender eine gemeinsame Kampagne gegen Gewalt im Stadion – was den Zeitpunkt zum eigentlichen Befund machte und an anderer Stelle dokumentiert ist. In der Sache hat sich an der Rechtslage nichts geändert: Pyrotechnik ist in deutschen Stadien untersagt, unabhängig von der Sportart und unabhängig davon, wie eine Übertragung sie kommentiert.

Wer am Ende zahlt

Die Rechtsfolgen laufen auf zwei Ebenen, und beide treffen nicht den Sender, der die Bilder unterschiedlich kommentiert. Verbandsseitig wird der Verein belangt: Das DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafen, weil ein Klub für das Verhalten seiner Zuschauer verschuldensunabhängig verantwortlich ist.

Zivilrechtlich kann der Verein diese Strafe weitergeben. Der Bundesgerichtshof entschied am 22. September 2016 (VII ZR 14/16) im Fall eines Zuschauers, der einen Knallkörper geworfen hatte, dass ein Verein die gegen ihn verhängte Verbandsstrafe als Schaden vom Verursacher ersetzt verlangen kann. Instanzgerichte hatten das zuvor verneint.

Damit steht am Ende der Kette eine Einzelperson mit einer Forderung in fünfstelliger Höhe – für eine Handlung, die auf einer Skisprungschanze als Stimmungsbild in die Übertragung eingebaut wird.