470 000 Euro in drei Jahren
Nach dem Pokalspiel des 1. FC Köln in Trier im August 2013 war in der regionalen Berichterstattung vom gefährdeten Image des Vereins die Rede. Es hatte keine Ausschreitungen und keine Verletzten gegeben – Anlass waren Bengalos und Rauchtöpfe im Gästeblock.
Die Zahl, die den Fall interessant macht
Der Geschäftsführer des Vereins nannte in einem Zeitungsgespräch, was die Pyrotechnik der vorangegangenen drei Jahre gekostet hatte: 470 000 Euro Verbandsstrafe.
Das ist der einzige harte Wert in dieser ganzen Debatte, und er ist in beide Richtungen lesbar. Für die Kritiker belegt er, was eine Gruppe dem Verein aufbürdet. Für die Gegenposition belegt er die Größenordnung der Sanktionen – knapp eine halbe Million Euro für Handlungen, bei denen niemand verletzt wurde.
Der Punkt, der in der Diskussion fehlte
Verhandelt wurde nur die erste Lesart. Über die Verhältnismäßigkeit der Strafen wurde nicht gesprochen, und über die Konstruktion dahinter erst recht nicht: Ein Verein haftet verschuldensunabhängig für das Verhalten seiner Zuschauer, kann es aber nicht steuern.
Daraus folgt die Dauerkonstellation der letzten fünfzehn Jahre. Der Verband sanktioniert den Klub, der Klub gibt den Druck an seine Fanszene weiter, und die eigentliche Frage – wie ein Publikum von 50 000 Menschen für die Handlung einzelner verantwortlich sein kann – wird nirgends entschieden. Zivilrechtlich kann der Verein die Strafe inzwischen beim Verursacher einfordern; der Bundesgerichtshof hat das 2016 bestätigt.
Warum sich kein Profi öffentlich äußert
Der Beitrag führt zwei Fälle an. Ein Kölner Angreifer lobte die Aktion in einem Facebook-Beitrag und löschte ihn kurz darauf wieder. Ein anderer Spieler des Vereins hatte Jahre zuvor nach einem Schlusspfiff eine Fahne mit der Aufschrift „Pyrotechnik ist kein Verbrechen“ geschwenkt und danach erklärt, er habe eine gewöhnliche Vereinsfahne in der Hand gehalten.
In Österreich unterstützten Spieler mehrerer Erstligisten dieselbe Initiative offen. Der Unterschied liegt nicht in der Haltung der Spieler, sondern in der Sanktionslage: Wer sich in Deutschland äußert, riskiert ein Verbandsverfahren gegen sich selbst und Ärger mit dem eigenen Arbeitgeber.
Was daran ein Medienthema ist
Der Titel des Beitrags stellt die Frage nach der Legalisierung, führt aber vor allem einen Vorwurf gegen die Berichterstattung. Er lautet: Ein Vorgang ohne Verletzte wird als Imagegefahr verhandelt, und die Beteiligten werden dabei als Chaoten bezeichnet – womit die Wertung im Wort steckt und nicht in den Fakten.
Prüfbar ist das an der Wortwahl derselben Berichte über andere Sportarten. Bengalos bei einem Skisprungwettbewerb hießen in derselben Saison Stimmungshöhepunkt.
Was aus der Legalisierungsfrage wurde
Nichts. Gespräche zwischen Verband und Faninitiativen über kontrolliert abgebrannte Pyrotechnik gab es mehrfach, ein Modellversuch kam nie zustande, und die Rechtslage ist unverändert: Pyrotechnik ist in deutschen Stadien untersagt.
Geändert hat sich nur die Sanktionspraxis – bei den Kollektivstrafen. Zuschauerausschlüsse und Blocksperren beantragt der Verband seit 2017 nicht mehr; Geldstrafen gegen Vereine gibt es weiter, und die Beträge sind seither nicht kleiner geworden.