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Freiburger Fanblock

Zweitmarkt und die zehn Prozent

Im Winter 2012/13 hingen in vielen deutschen Stadien Banner gegen eine Ticket-Weiterverkaufsplattform. Dieser Beitrag aus dem Freiburger Umfeld erklärt, was dahinterstand – und er enthält die Rechnung, die in der ganzen Debatte am seltensten vorkommt.

Was die Ticketbedingungen sagen

Die Bedingungen des Online-Ticketverkaufs des SC Freiburg untersagen den Weiterverkauf einer Heimspielkarte mit mehr als zehn Prozent Gewinn. Wer eine Karte über eine Plattform mit höherem Aufschlag verkauft, verstößt damit gegen den Vertrag, den er beim Kauf geschlossen hat.

Der Verein sah es damals ebenso: Der Pressesprecher bestätigte diese Auslegung und warnte ausdrücklich davor, Karten dort zu erwerben. Damit stand ein Klub auf derselben Seite wie seine Fanszene – was in diesem Konflikt die Ausnahme war.

Der Zweitmarkt, den es ohnehin gibt

Ein Ticket-Zweitmarkt entsteht überall, wo Karten knapp sind: Jemand ist verhindert und möchte seine Karte loswerden, jemand anders hat keine bekommen. Diese Funktion ist unstreitig, und deshalb betreiben viele Vereine selbst eine Börse – mit Preisobergrenze, personalisierter Umschreibung und ohne Gewinnmarge.

Der Streit betrifft nur den kommerziellen Zweitmarkt: Plattformen, auf denen dieselbe Karte zum Mehrfachen des aufgedruckten Preises steht, mit Gebühren auf beiden Seiten. Wer als Anhänger des SC Freiburg eine Karte sucht, kauft dort nicht von einem verhinderten Nachbarn, sondern von jemandem, dessen Geschäft der Wiederverkauf ist.

Die Rechnung, um die es eigentlich geht

Der Beitrag stellt die naheliegende Frage: Wenn es offensichtlich genügend Menschen gibt, die weit über dem regulären Preis zahlen, warum erhöhen die Vereine dann nicht einfach ihre Ticketpreise, statt eine Partnerschaft mit einer Plattform zu schließen?

Die Antwort ist der Kern des Vorgangs. Fußballticketpreise werden in Deutschland von einer kritischen Öffentlichkeit beobachtet; die Initiative „Kein Zwanni für nen Steher“ saß dazu in Fernsehrunden. Eine Preiserhöhung, die wirtschaftlich sinnvoll ist, kostet einen Verein also öffentliches Ansehen.

Eine Kooperation mit einem Zweitmarkt schöpft dieselbe Zahlungsbereitschaft ab, ohne dass der Verein seinen Preis anfasst. Die Erhöhung findet statt – nur nicht in seiner Preisliste, und nicht mit seinem Namen darauf.

Die Gegenseite

Andere Vereine gingen den umgekehrten Weg und schlossen Verträge. Wenige Tage vor diesem Beitrag hatte der FC Schalke 04 eine Partnerschaft bekanntgegeben; dort wurden eine außerordentliche Mitgliederversammlung und eine Unterschriftenaktion zu dem Thema von der Vereinsführung unterbunden. Der Verlauf dieses Falls ist in dieser Sammlung gesondert dokumentiert (Übersicht); der SV Werder Bremen lehnte ein vergleichbares Angebot ab (Ein Verein lehnt ab).

Drei Punkte, unabhängig vom Verein

Drei Punkte, die unabhängig vom Verein gelten. Erstens: Die Ticketbedingungen des jeweiligen Klubs entscheiden, ob ein Weiterverkauf zulässig ist – bei personalisierten Karten kann der Verein den Eintritt verweigern. Zweitens: Der vereinseigene Zweitmarkt ist der Weg, auf dem eine Karte zum Originalpreis den Besitzer wechselt. Drittens: Eine Karte, die auf einer kommerziellen Plattform zum Vielfachen steht, wurde in aller Regel nicht von einem verhinderten Zuschauer eingeliefert.

Das ist keine Rechtsauskunft, sondern die Zusammenfassung dessen, was die Bedingungen selbst regeln. Wie die Gerichte den Verkauf über solche Plattformen inzwischen bewerten, steht in der Übersicht zum Ticket-Zweitmarkt.

Warum das Thema zehn Jahre später größer ist

Der Weiterverkauf ist seither vollständig professionalisiert. Karten werden automatisiert gekauft, Zweitmärkte sind in Suchmaschinen häufig sichtbarer als der Verein selbst, und die Gebührenstruktur – Aufschlag beim Verkäufer, Aufschlag beim Käufer – macht die Plattform zur einzigen Seite, die in jedem Fall verdient.

Gerichte haben in den Jahren danach mehrfach zulasten solcher Anbieter entschieden. Was sich nicht geändert hat, ist die Lage des Einzelnen: Wer eine Karte sucht, findet die Plattform schneller als den vereinseigenen Zweitmarkt, und wer eine loswerden will, bekommt dort mehr Geld. Solange beides gilt, entscheidet über den Zweitmarkt nicht der Verein, sondern die Gewohnheit der Käufer.

Was ein Verein tatsächlich in der Hand hat

Drei Dinge, und alle drei sind in dieser Sammlung an Beispielen dokumentiert. Er kann seine Bedingungen so schreiben, dass ein gewinnorientierter Weiterverkauf vertragswidrig ist – wie in Freiburg. Er kann einen eigenen Zweitmarkt mit Preisdeckel betreiben, der die Nachfrage auffängt. Und er kann ein Angebot ablehnen, auch wenn es eine siebenstellige Summe pro Jahr bedeutet.

Was er nicht kann, ist beides gleichzeitig: eine Plattform als Partner führen und ihren Handel als Schwarzmarkt bezeichnen. Genau an diesem Widerspruch ist der bekannteste Fall dieser Jahre gescheitert.

Häufige Fragen

Verfahren und Fristen

Darf man ein Ticket des SC Freiburg weiterverkaufen?

Ja, aber nicht mit beliebigem Aufschlag: Die Bedingungen des Online-Ticketverkaufs untersagten den Weiterverkauf einer Heimspielkarte mit mehr als zehn Prozent Gewinn. Der reguläre Weg ist der vereinseigene Zweitmarkt, auf dem die Karte zum Originalpreis den Besitzer wechselt.

Was passiert, wenn eine Karte über eine kommerzielle Plattform gekauft wurde?

Bei personalisierten Karten kann der Verein den Eintritt verweigern, weil der Name auf der Karte nicht zum Besucher passt. Das Risiko trägt der Käufer, der die Karte in der Regel bereits zum Vielfachen bezahlt hat.

Warum erhöhen Vereine nicht einfach die Preise?

Weil eine Preiserhöhung öffentlich verhandelt wird und Ansehen kostet. Eine Kooperation mit einem Zweitmarkt schöpft dieselbe Zahlungsbereitschaft ab, ohne dass der Verein seine eigene Preisliste anfassen muss.