156 Stadionverbote
Im November 2012 lief in Gelsenkirchen eine Protestaktion, die der Beitrag im Titel eine neue Dimension von Kontraproduktivität nennt. Der Anlass dafür war erheblich, und genau das ist das Problem, das der Text beschreibt.
156 Verbote nach dem Revierderby
Zum 1. Dezember 2012 wurden rund 156 bundesweite Stadionverbote über drei Jahre ausgesprochen – ausgelöst durch Ausschreitungen beim Revierderby, betroffen unter anderem Mitglieder einer Schalker Gruppierung.
Das ist die Größenordnung, um die es geht: 156 Personen, drei Jahre, bundesweite Wirkung. Nach der damals geltenden Fassung der Richtlinien liefen solche Verbote bis zum 30. Juni des dritten folgenden Jahres, also faktisch länger als drei Jahre – die Umstellung auf eine Staffelung in Monaten kam erst Ende 2013.
Der Vorwurf der Gruppe
Er stand auf ihren Transparenten und richtete sich gegen das Verfahren: Stadionverbote ohne nachgewiesene Beteiligung. Ein Stadionverbot setzt keine Verurteilung voraus, sondern eine Prognose künftiger Störungen; bei einer Zahl von 156 Fällen aus einem einzigen Spieltag ist eine individuelle Prüfung jedes Einzelfalls praktisch schwer vorstellbar.
Dieselbe Kritik ist in dieser Sammlung an mehreren Stellen dokumentiert, unter anderem an 52 Verboten und 78 Aufenthaltsverboten eines anderen Vereins wenige Monate später.
Die Aktion erreichte ihr Publikum nicht
Der Hintergrund war den meisten Besuchern der Arena nicht bekannt, und er erschloss sich auch aus den Transparenten der ersten Halbzeit nicht – eine Zahl und ein Vorwurf ohne die Vorgeschichte ergeben für jemanden, der davon zum ersten Mal liest, keinen Zusammenhang.
Das ist die wiederkehrende Schwäche der Protestform, die in dieser Sammlung mehrfach auftritt. Ein Spruchband kann eine Zahl nennen, aber keinen Sachverhalt erklären; und der Ort, an dem es hängt, füllt sich zu drei Vierteln mit Menschen, die den Vorgang nicht verfolgt haben.
Winter der Sicherheitsdebatte
Es war der Winter der Sicherheitsdebatte: 12:12 lief, das Positionspapier stand vor der Abstimmung, und über Pyrotechnik wurde bundesweit gestritten. In dieser Lage traf ein lokaler Protest über Stadionverbote auf eine Öffentlichkeit, die schon mit einem anderen Konflikt beschäftigt war.
Deshalb steht im Titel Kontraproduktivität und nicht Unrecht. Der Beitrag bestreitet den Vorwurf nicht – er bestreitet, dass die Aktion ihm genutzt hat.
Zweierlei, und beides ist eingetreten
Zweierlei, und beides ist in den Jahren danach eingetreten. Erstens: Der Vorwurf gegen die Massenverbote war berechtigt und wurde später von den Verbänden selbst teilweise anerkannt – Kollektivstrafen beantragt der DFB seit 2017 nicht mehr, und die Verfahrensrechte der Betroffenen wurden 2013 erweitert.
Zweitens: Wirksam wurde diese Kritik nicht über Transparente, sondern über Stellungnahmen, Gerichtsverfahren und Gespräche, in denen die Fälle einzeln vorgetragen wurden. Genau davon lebt der größere Teil dieser Sammlung.