Der Fanbeauftragte und seine Doppelrolle
Zu Beginn des Jahres 2014 strukturierte der FC Schalke 04 seinen Umgang mit den Anhängern neu: Die Bereiche Fans, Mitglieder und Sicherheit wurden zu einer Abteilung zusammengefasst, geleitet vom bisherigen Sicherheitsbeauftragten. Nach dem überraschenden Rücktritt des Fanbeauftragten ging diese Aufgabe an zwei Nachfolger.
Warum die Zusammenlegung eine Aussage ist
Ein Organigramm beschreibt Prioritäten. Wer Fanbetreuung, Mitgliederwesen und Sicherheit in eine Abteilung legt und einem Sicherheitsverantwortlichen unterstellt, ordnet die erste Aufgabe der dritten zu – und macht damit sichtbar, was in den Richtlinien ohnehin steht.
Die „Richtlinien zur Fanbetreuung in den Vereinen“ des DFB, hervorgegangen aus dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit, geben dem Fanbeauftragten eine Doppelstellung: Er soll die Anliegen der Fans vertreten und gleichzeitig die Interessen des Vereins, insbesondere die der Sicherheit, im Auge behalten. Was in der Praxis daraus wird, unterscheidet sich zwischen den Klubs erheblich – die Richtlinien beschreiben einen Rahmen und kein Stellenprofil.
Der Rollenwechsel
Bemerkenswert war die Personalie selbst. Der neue Fanbeauftragte war Gelsenkirchener, Anfang dreißig, seit der Kindheit Anhänger des Vereins, über die Gegengerade in die Nordkurve gewechselt, dann Auswärtsfahrer, dann in Berührung mit den Anfängen der Ultra-Kultur – und in dieser Szene zuvor in leitender Rolle. Vor der Übernahme der Aufgabe war er bereits beim Verein angestellt, hatte im Museum die Katalogisierung ausgebaut und eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen.
Vom Ultra zum Angestellten des Vereins ist im deutschen Fußball kein alltäglicher Weg. Nach seiner eigenen Darstellung fiel die Reaktion überwiegend unaufgeregt aus; aus Teilen der Ultragruppe kam Unverständnis.
Der Satz, der die Aufgabe beschreibt
Auf die Frage nach dem Umgang mit dem Widerspruch antwortete er mit einer Feststellung, die den Beruf besser erklärt als jede Richtlinie: Es werde immer Punkte geben, an denen die Vereinsmeinung von den Interessen der Fans abweiche – und auch die Faninteressen selbst seien sehr heterogen. Wichtig sei, in Konflikten den Überblick zu behalten.
Damit ist die eigentliche Schwierigkeit benannt, und sie ist nicht die Loyalität, sondern die Vielzahl: Es gibt keine einheitliche Faninteressenlage, für die jemand sprechen könnte. Wer diese Aufgabe übernimmt, vermittelt nicht zwischen zwei Parteien, sondern zwischen einem Verein und einer Anhängerschaft, die sich selbst nicht einig ist – was in Gelsenkirchen im Jahr davor an der Auseinandersetzung um die Fanvertretung sichtbar geworden war.
Die Doppelrolle der Stelle
Ein Fanbeauftragter ist kein Fansprecher. Er ist beim Verein angestellt, und seine Doppelstellung ist keine Fehlkonstruktion, sondern der Auftrag. Wer eine Vertretung sucht, die ausschließlich Faninteressen verfolgt, muss sie anderswo suchen: in einer Fanorganisation, die sich selbst finanziert, oder bei einem Fanprojekt, das drei Geldgeber hat und keinem allein gehört.
Häufige Fragen
Verfahren und FristenWas macht ein Fanbeauftragter?
Er ist die Schnittstelle zwischen Verein und Anhängerschaft: Ansprechpartner in Konflikten, zuständig für Auswärtsorganisation, Kartenfragen und Verfahren rund um Stadionverbote. Grundlage sind die „Richtlinien zur Fanbetreuung in den Vereinen“ des DFB, die aus dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit hervorgegangen sind.
Wem ist er verpflichtet?
Beiden Seiten – und das ist der Kern der Aufgabe. Die Richtlinien geben ihm eine Doppelstellung: die Anliegen der Fans vertreten und gleichzeitig die Interessen des Vereins, insbesondere der Sicherheit, im Blick behalten.
Ist ein Fanbeauftragter dasselbe wie ein Fanprojekt?
Nein. Ein Fanbeauftragter ist beim Verein angestellt. Ein Fanprojekt hat einen eigenen Träger und wird von DFL, Land und Kommune finanziert – und ist deshalb anders unabhängig.
Unterscheiden sich die Zuständigkeiten zwischen den Vereinen?
Erheblich. Die Richtlinien beschreiben einen Rahmen, nicht ein Stellenprofil; was ein Fanbeauftragter tatsächlich verantwortet, reicht von Kartenorganisation bis zur Begleitung von Verfahren und ist von Klub zu Klub verschieden.