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Ein Verband zwischen zwei Auftraggebern: Schalkes Fan-Club-Verband

Der Austritt der Ultras GE aus dem Schalker Fan-Club-Verband am 4. Februar 2013 war der Anlass einer Debatte, die den konkreten Streit überdauerte. Sie handelte nicht davon, ob der Vertrag mit einer Zweitmarktplattform richtig war, sondern davon, wie eine Fanvertretung gebaut sein muss, damit sie widersprechen kann.

Die Antwort, die den Vorwurf bestätigte

Der Verband bedauerte den Austritt und erklärte, er wolle allen Schalkern eine Plattform bieten und die unterschiedlichen Meinungen einfließen lassen; seine Stellungnahmen müssten aber dem Mehrheitsbild entsprechen. Dieser Satz stand unmittelbar nach Wochen, in denen auf allen vier Tribünen Transparente gegen den Vertrag gehangen hatten. Wer sich auf ein Mehrheitsbild beruft, nachdem er gegen ein sichtbares Mehrheitsbild entschieden hat, liefert kein Argument, sondern eine Formel.

Ähnlich wirkte der zweite Satz. Fast 35 Jahre Fanarbeit hätten „eine gewisse Nähe“ zum Verein entstehen lassen – vorgetragen als Vertrauensbasis und Grundlage der Zusammenarbeit. Als Beschreibung ist das zutreffend und als Verteidigung ungeeignet: Eine Nähe, die eine Vertretung als Vorzug ausweist, ist genau das Verhältnis, das ihr im Konfliktfall die Handlungsfähigkeit nimmt.

Woher das Geld kommt und wer die Sitze hält

Die Kritik jener Wochen blieb nicht bei der Tonlage, sondern benannte die Konstruktion. Zwei Punkte wurden wiederholt vorgebracht.

Der erste ist die Finanzierung. Neben den Mitgliedsbeiträgen der angeschlossenen Fanclubs finanzierte sich der Verband über eigene Sponsoren – die zugleich Sponsoren des Vereins waren. Ein Verband, der sich aus derselben Quelle speist wie sein Gegenüber, kann in eigener Sache unabhängig sein; überprüfen lässt sich das von außen nicht.

Der zweite sind die Gremiensitze. Der Verband stellte Fanvertreter im Aufsichtsrat und im Wahlausschuss des Hauptvereins. Solche Sitze sind das wirksamste Instrument, das eine Fanvertretung hat – und gleichzeitig das, was sie am meisten zu verlieren hat. Im konkreten Fall lief beides zusammen: Der stellvertretende Vorsitzende stimmte im Aufsichtsrat für den Vertrag, gegen den die eigene Basis protestierte.

Die verweigerte Weitergabe

Ein dritter Vorgang bekam weniger Aufmerksamkeit und wiegt strukturell schwerer. Während zwei Mitglieder Unterschriften für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sammelten, verweigerte der Verband überwiegend die Mitwirkung daran, seine Mitglieder über diese Aktion zu informieren.

Das ist ein anderer Vorwurf als eine falsche Position. Eine Vertretung darf eine Kampagne inhaltlich ablehnen; sie kann sogar öffentlich dagegen argumentieren. Die Information darüber zurückzuhalten, dass es diese Kampagne gibt, betrifft nicht die Position, sondern die Voraussetzung: Ein satzungsmäßiges Recht der Mitglieder lässt sich nur ausüben, wenn sie davon wissen. Wer als Verteiler zwischen Verein und Fanclubs sitzt, entscheidet mit der Weitergabe darüber, was überhaupt zur Debatte steht.

Zwei Bauformen, zwei Preise

Aus dem Fall lassen sich zwei Modelle ablesen, und keines ist kostenlos.

Ein institutionalisierter Verband hat Beiträge, Sitze, Gesprächskanäle und Ansprechpartner. Damit kann er etwas erreichen – und weil er alles davon vom Verein bekommt, ist er in dem Moment erpressbar, in dem er es einsetzen müsste. Ein Zusammenschluss ohne Gegenleistungen, wie die Ultras GE ihn nach dem Austritt anboten, ist umgekehrt gebaut: Er hat nichts zu verlieren und deshalb auch keinen Hebel außer Öffentlichkeit. In den Jahren nach 2013 haben Fanorganisationen beides parallel versucht, was ihre Uneinigkeit erklärt, wenn ein Verein Sitze anbietet.

Was die Spaltung teurer machte als den Streit

Die Reaktionen zeigten, dass die Debatte entlang älterer Gräben verlief: organisierte gegen unorganisierte Anhänger, Ultras gegen Gelegenheitspublikum, mit den entsprechenden Zuschreibungen auf beiden Seiten. Ein Teil las den Austritt als notwendige Konsequenz, ein anderer als Schwächung der einzigen vorhandenen Vertretung – beides mit Grund.

Offen blieb die Rolle der zweiten großen Fanorganisation auf Schalke, des Supportersclubs. Davon hing ab, ob aus dem Vorgang eine Neuordnung der Vertretung wurde oder eine dauerhafte Aufsplitterung. Die Beobachtung, die diesen Nachmittag überdauert, ist allgemeiner: Solange eine Fanszene sich entlang der Frage sortiert, wer als Fan zählt, verhandelt sie nicht mit dem Verein, sondern mit sich selbst – und ein Vertrag über den Weiterverkauf von Eintrittskarten läuft in dieser Zeit weiter.

Häufige Fragen

Verfahren und Fristen

Was ist ein Fan-Club-Verband?

Ein Dachverband der eingetragenen Fanclubs eines Vereins, gedacht als deren gemeinsame Vertretung gegenüber der Vereinsführung. Er nimmt Mitgliedsbeiträge ein, koordiniert die angeschlossenen Clubs und stellt in vielen Vereinen Fanvertreter in Gremien – auf Schalke unter anderem im Aufsichtsrat und im Wahlausschuss.

Was ist ein Bezugsverein?

Der Verein, dem eine Person nahesteht – der Begriff stammt aus den Stadionverbotsrichtlinien, wo der Bezugsverein um eine Einschätzung ersucht werden kann. Für die Fanvertretung ist er die Gegenseite und der Geldgeber zugleich, und genau daraus entsteht der Interessenkonflikt, um den es hier geht.

Woran entzündete sich der Streit von 2013?

Am Vertrag des Vereins mit der Zweitmarktplattform Viagogo, an der Kartenpreispolitik und an der Haltung zur Kampagne „12:12“. Die Ultras GE verließen deswegen im Februar 2013 den Verband; der Vorgang selbst ist unter Die Ultras GE verlassen den Schalker Fan-Club-Verband festgehalten.

Gab es die außerordentliche Mitgliederversammlung?

Die Unterschriftensammlung dafür lief im Frühjahr 2013 und stützte sich auf das Recht der Mitglieder, eine Versammlung einzuberufen. Wie sie ausging, hält diese Sammlung nicht fest – der Verband hatte zu diesem Zeitpunkt die Weitergabe der Information an seine Mitglieder überwiegend verweigert.