Vier Fragen, die unbeantwortet blieben
Drei Wochen nach dem Polizeieinsatz in der Schalker Nordkurve befasste sich am 12. September 2013 der Innenausschuss des Landtags mit dem Vorgang. Der Innenminister erklärte dort, die Sicherheit im Stadion sei Sache des Vereins: Bereitschaftspolizei werde bei Heimspielen künftig nur noch unterstützen, wenn der Verein sie anfordere, und der Klub müsse für qualifiziertes Ordnungspersonal sorgen.
Was daran ungewöhnlich war
Die Zuständigkeitsaussage ist zutreffend. Innerhalb eines Stadions gilt das Hausrecht des Veranstalters, der Ordnungsdienst ist seine Sache, und die Polizei wird auf Anforderung oder bei Gefahr tätig – das ist die Rechtslage und keine Neuerung.
Ungewöhnlich war der Zeitpunkt. Diese Klarstellung erfolgte unmittelbar nachdem der Verein öffentlich Kritik an einem Einsatz geäußert hatte, den er nicht angefordert hatte. In dieser Reihenfolge liest sich eine korrekte Rechtsauskunft wie eine Antwort auf die Kritik – und genau so wurde sie in der Fanszene gelesen.
Die Fragen, um die es ging
Vier Punkte standen offen und sind es geblieben. Warum wurde eine Fahne, deren Zeigen nicht verboten war, zum Anlass eines Vorgehens im gefüllten Block? Wer hat den Zugriff während des laufenden Spiels angeordnet? Warum wurde der Einsatz anschließend als angemessen bewertet, obwohl Zuschauer verletzt wurden? Und weshalb blieb es friedlich, als sich Anhänger beider Vereine ohne Trennung im Umfeld begegneten?
Keine dieser Fragen ist eine Meinungsfrage. Alle vier ließen sich aus der Einsatzdokumentation beantworten, und keine wurde öffentlich beantwortet – bis Jahre später ein Gericht über die Rechtmäßigkeit entschied.
Warum die Ankündigung nicht durchgeführt wurde
Zwischen Verein und Innenministerium kam anschließend eine Verständigung zustande: Die Polizei blieb im Stadion im Einsatz, die Zahl der Kräfte wurde reduziert.
Damit ist der Vorgang in seiner Substanz ein Verhandlungsergebnis, kein Rückzug. Bemerkenswert bleibt, dass eine Reduzierung der Kräftezahl überhaupt möglich war – sie war also vorher nicht zwingend, obwohl jede Diskussion über Polizeikosten im Fußball mit der Notwendigkeit der eingesetzten Zahl begründet wird.
Was Fanszenen daraus mitnahmen
Die Botschaft, die in Gelsenkirchen ankam, betraf nicht Fußball. Sie lautete, dass Kritik an einem Einsatz Konsequenzen für den Kritiker haben kann – und dieser Eindruck wirkt weit über ein Stadion hinaus, weil er für jeden gilt, der eine Maßnahme beanstandet.
Ob er zutrifft, ist von außen nicht zu belegen; die Ankündigung selbst war rechtlich unangreifbar. Prüfbar ist nur die Abfolge, und die ist dokumentiert: Einsatz, Kritik, Zuständigkeitsklarstellung, Verständigung.
Neun Tage später 2 000 Menschen in Gelsenkirchen
Neun Tage später zogen rund 2 000 Menschen durch Gelsenkirchen und forderten einen runden Tisch – die Demonstration vom 21. September. Der Weg über den Innenausschuss war damit für die Fanszene erschöpft, und der Protest verlagerte sich auf die Straße.