339 Euro für einen Stehplatz
Im Oktober 2012 erreichte den Autor dieses Beitrags eine Werbeanfrage einer Ticketplattform. Er hat sie nicht beantwortet und stattdessen nachgerechnet.
Das Ergebnis ist die konkreteste Preisaufstellung, die diese Sammlung zum Ticketzweitmarkt enthält.
Die Zahlen
Für ein Spitzenspiel in Dortmund bot die Plattform einen Stehplatz im Gästebereich zu 339,39 Euro an. Derselbe Platz kostete beim Verein 18,36 Euro einschließlich des Zuschlags für ein Topspiel – ein Aufschlag von mehr als 320 Euro.
Für diesen Betrag, hält der Beitrag fest, bekommt der Käufer keine Übernachtung, keinen Servicebereich und keine erste Reihe, sondern einen Stehplatz. Daneben lag ein VIP-Zugang bei 3 500 Euro, während eine vergleichbare reguläre Karte etwa 300 Euro kostete. Und für ein Hamburger Heimspiel ohne besondere Bedeutung wurden 110 Euro verlangt.
Die Aufstellung macht den Vorgang messbar
Bis dahin fehlte eine Zahl. Die Debatte um den Ticketzweitmarkt wurde in diesen Jahren mit Begriffen geführt – Wucher, Abzocke, Schwarzmarkt –, und der Streitwert blieb unbestimmt. Ein Aufschlag von 320 Euro auf 18 Euro ist ein Faktor von über achtzehn, und der lässt sich nicht relativieren.
Diese Sammlung enthält den Konflikt darüber als eigenes Thema: Kampagnen, Spruchbänder, eine Krisensitzung, den Austritt einer Gruppe aus einem Fanclubverband. Was in all diesen Auseinandersetzungen fehlte, war die Zahl – und hier steht sie.
Der Widerspruch, den er benennt
Ein Hamburger Verein ging zur selben Zeit gerichtlich gegen Schwarzmarkthändler vor und führte dieselbe Plattform als Partner. Der Beitrag nennt das einen Comedy-Faktor und verweist auf eine frühere Stellungnahme desselben Vereins zu derselben Plattform aus dem Juli 2011.
Diese Sammlung dokumentiert, wie das ausging: Der Verein verlor sein Verfahren gegen eine konkurrierende Plattform, weil er zeitgleich mit dieser zusammenarbeitete. Der Widerspruch, den dieser Beitrag 2012 als Ungereimtheit notiert, war ein Jahr später ein Prozessverlust.
Und der zweite, der über die Vereine hinausgeht
Der Beitrag nennt einen Münchner Verein als Kooperationspartner derselben Plattform und stellt fest, dass dieser Verein an den Aufschlägen für Karten des eigenen Gästebereichs mitverdiene.
Damit ist die Konstruktion beschrieben, die den ganzen Konflikt erklärt: Ein Verein, der einen Anteil am Weiterverkauf hält, hat kein wirtschaftliches Interesse daran, den Weiterverkauf zu begrenzen. Genau diese Interessenlage ist der Grund, aus dem die Fanszenen der Jahre 2012 und 2013 ihre Vereine und nicht die Plattformen angingen.
Was der Autor mit der Anfrage machte
Nichts. Er hält ausdrücklich fest, dass die Anfrage unbeantwortet blieb, und begründet den Beitrag damit, dass er über die Inhalte der Anfrage kein Wort verliere, sich aber etwas über das Unternehmen und die Lage erlaube.
Das ist eine kleine Entscheidung mit dokumentarischem Wert. Ein Fanblog mit Reichweite bekam 2012 Werbeanfragen aus derselben Branche, gegen die die eigene Leserschaft Kampagnen führte – und lehnte ab, ohne die Konditionen zu nennen.
Wie es weitergegangen ist
Die Plattform ist weiter aktiv. Zwischen 2025 und 2026 haben deutsche Landgerichte ihre Geschäftspraktiken in mehreren Verfahren beanstandet, und ein Oberlandesgericht hat im August 2026 abschließend entschieden; die Aufschläge selbst sind ein europäisches und kein deutsches Problem geblieben.
Was von diesem Beitrag bleibt, ist die Rechnung. 18,36 gegen 339,39 Euro für denselben Stehplatz ist die Zahl, mit der sich der Vorgang beschreiben lässt, ohne ein Werturteil zu brauchen.
Häufige Fragen
Verfahren und FristenWelche Zahlen nennt der Beitrag?
Für ein Spitzenspiel in Dortmund einen Stehplatz im Gästebereich zu 339,39 Euro, während der Verein selbst 18,36 Euro einschließlich Zuschlag verlangte – ein Aufschlag von über 320 Euro. Dazu ein VIP-Zugang zu 3 500 Euro gegen etwa 300 Euro regulär und eine Karte für ein Hamburger Heimspiel zu 110 Euro.
Was war der Anlass?
Eine Werbeanfrage der Plattform an den Blog selbst. Der Autor hält fest, dass er sie nicht beantwortet hat und nicht beantworten wird.
Worin besteht der Widerspruch eines Vereins?
Ein Hamburger Verein ging gerichtlich gegen Schwarzmarkthändler vor und führte dieselbe Plattform gleichzeitig als Partner – ein Vorgang, der in dieser Sammlung auch als verlorener Prozess dokumentiert ist.