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Stellungnahme

Spruchbänder müssen angemeldet werden

Im Nachgang zu Vorfällen beim Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt kündigte der FC Schalke 04 Ende 2012 „einige organisatorische und sicherheitsrelevante Regelungen“ an. Die folgenreichste: Sämtliche Spruchbänder müssen künftig vorab angemeldet werden.

Die Antwort

Die größte Ultragruppe des Vereins stellte am folgenden Spieltag den organisierten Support ein – 90 Minuten ohne Vorsänger, ohne Fahnen, ohne Choreografie. In ihrer Erklärung nennt sie das keinen leichten Schritt und begründet ihn mit den Ereignissen am Stadion an diesem Tag.

Denn die Anmeldepflicht war nicht der Auslöser. Der Auslöser war, was am Einlass geschah: Das Tifo-Material, das seit Jahren ohne Zwischenfall hineingetragen wurde, wurde nach Darstellung der Gruppe mit offenem Misstrauen behandelt.

Warum eine Anmeldepflicht mehr ist als eine Formalie

Ein Spruchband ist die schnellste Ausdrucksform einer Kurve. Es entsteht, weil etwas passiert ist – eine Entscheidung des Vereins, eine Maßnahme der Polizei, eine Nachricht am Vortag –, und seine Wirkung hängt daran, dass es am nächsten Spieltag hängt.

Eine Vorabanmeldung nimmt genau das. Wer 48 Stunden vorher einen Text einreichen muss, kann auf nichts mehr reagieren, was danach geschieht; und die Stelle, die genehmigt, ist in der Regel diejenige, gegen die sich das Banner richtet.

Die Gruppe nennt die Maßnahme deshalb puren Aktionismus mit dem Ziel, Kritik zu unterbinden. Das ist eine Zuschreibung von Absicht und als solche nicht belegbar – die Wirkung ist es.

Was der Verein anführen konnte

Ein Veranstalter haftet für das, was in seinem Stadion gezeigt wird: verbandsrechtlich für Beleidigungen und diskriminierende Inhalte, im Extremfall strafrechtlich. Nach Vorfällen bei einem Heimspiel eine Kontrolle über Banner einzuführen, ist aus dieser Sicht nachvollziehbar.

Beide Seiten haben damit ein Argument, das dem anderen nichts nimmt – und genau das kennzeichnet diesen Konflikt. Er ist nicht lösbar, indem eine Seite nachgibt, sondern nur durch ein Verfahren: Wer entscheidet, in welcher Frist, und was passiert bei Ablehnung.

Das einzige Mittel, das keine Genehmigung braucht

Der Stimmungsboykott ist nicht anmeldepflichtig. Ein Banner kann untersagt werden, Pyrotechnik ist verboten, ein Platzsturm ist strafbar – Schweigen ist nichts von beidem, und es ist unüberhörbar.

Dasselbe Mittel trug wenige Wochen später den bundesweiten Protest gegen das Sicherheitspapier (Der Aufruf zu 12:12). Hier war es lokal und ging über die volle Spielzeit.

Eine Reihe weiterer Auseinandersetzungen 2013

Der Streit zwischen diesem Verein und seiner Kurve setzte sich 2013 in einer Reihe weiterer Auseinandersetzungen fort, dokumentiert in dieser Sammlung von der Ticketplattform bis zum Polizeieinsatz in der Nordkurve. Anmeldepflichten für Banner gehören heute an vielen Standorten zur Stadionordnung – eingeführt wurden sie fast überall nach demselben Muster: nach einem Vorfall, ohne Verfahren, und mit einer Kurve, die anschließend schweigt.