FankulturDokumentation · Deutschland
Stellungnahme

Neunzig Minuten Schweigen

Am 12. Dezember 2012 nahm die Mitgliederversammlung des Ligaverbandes alle 16 Anträge des Pakets „Sicheres Stadionerlebnis“ an. Am Tag darauf kündigte die Fanvertretung des 1. FC Kaiserslautern für das nächste Heimspiel neunzig Minuten ohne Stimmung an.

Es war die erste Fanszene, die reagierte, und der Beitrag hält die Erklärung im Wortlaut fest.

Der doppelte Anlass

Der erste ist der Inhalt der Beschlüsse. Der zweite, und in der Erklärung der schwerere, ist das Abstimmungsverhalten des eigenen Vereins: Er habe nach Darstellung der Fanvertretung entgegen einer Absprache zugestimmt.

Damit ist der Bruch nicht zwischen Fanszene und Verband, sondern zwischen Fanszene und eigenem Klub – und das ist die Konstellation, aus der ein Stimmungsboykott folgt. Ein Protest gegen einen Verband findet vor dessen Zentrale statt; ein Protest gegen den eigenen Verein findet in dessen Stadion statt und trifft dessen Mannschaft.

Genau deshalb steht in der Erklärung, die Mannschaft sei über die Hintergründe informiert. Dieses Detail unterscheidet einen Boykott von einer Blamage.

Die beiden Punkte, die sie benennt

Zum Gästekontingent: Vorher galt eine Größe von zehn Prozent der Stadionkapazität. Nach dem Beschluss konnte der Heimverein dieses Kontingent senken oder ganz streichen, und der Gastverein wird dazu gehört, ohne mitzuentscheiden. Die Erklärung führt vor, was daraus folgt – ein Heimspiel wird zum Risikospiel erklärt, und die Gästefans bleiben draußen.

Zu den Einlasskontrollen: Sie sollten verschärft werden, und die Erklärung erwartet Zelte oder Container, in denen sich Besucher vollständig ausziehen müssen. Das war zu diesem Zeitpunkt keine Zuspitzung, sondern eine Erfahrung – diese Sammlung dokumentiert Ganzkörperkontrollen in einem Zelt aus dem Dezember desselben Jahres.

Der Satz, den sie gegen den Verband stellt

Der Vorsitzende des Ligaverbandes hatte erklärt, man habe nicht gegen die Fans entschieden, sondern für den Fußball der Zukunft. Die Erklärung setzt ihre beiden Beispiele daneben und zieht den Schluss, dieser Fußball werde ohne sie stattfinden – ein klatschendes Operettenpublikum sei den Funktionären näher als eine lebendige und kritische Fankultur.

Das Bild vom Operettenpublikum ist die Kurzform des Arguments, das in dieser Sammlung von mehreren Seiten vorgetragen wird: dass die Atmosphäre, die vermarktet wird, von denselben Menschen erzeugt wird, deren Verhalten reguliert werden soll. Im Brief aus Mannheim steht es als Entscheidungsfrage an die Delegierten, hier als Feststellung nach der Entscheidung.

Was an der Erklärung ungewöhnlich ist

Sie schreibt niemandem etwas vor. Ob sich jemand anschließe, bleibe ihm selbst überlassen – man hoffe aber, als Westkurve geschlossen ein Zeichen zu setzen.

Das ist bei einer Aktion, die auf Vollständigkeit angewiesen ist, keine Selbstverständlichkeit: Ein Stimmungsboykott, an dem sich die Hälfte nicht beteiligt, ist als Bild wertlos. Der Beitrag hält daneben fest, dass in ersten Reaktionen nicht alle einverstanden waren – und damit den Punkt, an dem die bundesweite Protestbewegung dieser Wochen begann, sich zu teilen. Diese Sammlung dokumentiert diese Spaltung als eigene Entwicklung.

Ein Mittel, das nichts kostet und nicht verboten werden kann

Die Kurve wählte damit das Mittel mit dem geringsten Preis. Ein Spruchband kann untersagt, eine Choreografie nicht genehmigt, Pyrotechnik bestraft werden; Schweigen lässt sich nicht sanktionieren, weil es kein Verhalten ist, sondern das Ausbleiben eines.

Deshalb trifft es zugleich die eigene Mannschaft, und deshalb ist es die Form, die eine Fanszene zuletzt wählt. Die Erklärung sagt das nicht, aber ihre Reihenfolge zeigt es: Erst kommen die Beschlüsse, dann das Abstimmungsverhalten des eigenen Vereins, dann der Hinweis, dass die Mannschaft informiert ist.

Was danach geplant war

Eine Fanversammlung Anfang Januar, deren Termin noch bekanntgegeben werden sollte. Die Frage, die dort besprochen werden sollte, steht am Anfang des Beitrags: Protest, Resignation, oder Fankultur tot.

Beantwortet wurde sie in den folgenden Jahren mit allen drei Möglichkeiten an verschiedenen Standorten. Die Kollektivstrafen im engeren Sinn – Blocksperren, Teilausschlüsse, Geisterspiele – beantragte der Verband ab 2017 nicht mehr; die verschärften Kontrollen und die Praxis, das Gästekontingent bei Risikospielen zu kürzen, sind geblieben.

Was der Wortlaut festhält

Eine Erklärung vom Tag nach der Abstimmung hält etwas fest, was spätere Zusammenfassungen verlieren: welche zwei der sechzehn Beschlüsse eine Fanszene für die schwersten hielt. Es waren nicht die Sitzplätze und nicht die Strafzumessung, sondern das Gästekontingent und der Einlass – also die beiden Punkte, die darüber entscheiden, ob man beim nächsten Auswärtsspiel überhaupt dabei ist.

Häufige Fragen

Verfahren und Fristen

Was wurde angekündigt?

Neunzig Minuten ohne Support beim nächsten Heimspiel – getragen von der Fanvertretung, von vielen Fanclubs und von den Ultragruppen der Westkurve. Die Mannschaft war über die Hintergründe vorab informiert.

Was war der konkrete Anlass?

Die Annahme aller 16 Anträge am 12. Dezember 2012 – und der Umstand, dass der eigene Verein nach Darstellung der Fanvertretung entgegen einer Absprache zugestimmt hatte.

Was änderte sich beim Gästekontingent?

Vorher galt eine Größe von zehn Prozent. Nach dem Beschluss konnte der Heimverein das Kontingent senken oder streichen; der Gastverein wird dazu gehört, hat aber kein Mitspracherecht.