FankulturDokumentation · Deutschland
Matzes Viererkette

Anti-RB-Banner und die Ermittlungen

Im Frühjahr 2017 war die Meldung Routine: Ein Spruchband gegen RB Leipzig, und der Verband ermittelt. Betroffen waren nach Darstellung des Beitrags nacheinander mehrere Vereine, darunter ein Bundesligist und ein Drittligist.

Was der Beitrag zuerst feststellt

Dass die Texte auf den Bannern respektlos sind und mangelnde Kreativität zeigen. Die Botschaft, gegen einen von einem Getränkekonzern geführten Verein zu sein, hält er für nicht verkehrt – die Ausführung nicht.

Diese Reihenfolge ist der Grund, aus dem der Text brauchbar bleibt. Er verteidigt nicht die Banner, sondern stellt eine Frage über ihre Verfolgung.

Plakate bis in die sechste Liga

Anhänger malen Plakate bis in die fünften und sechsten Ligen, und vergleichbare Transparente gegen andere Vereine sind verbreitet – häufig ohne Ermittlung. Der Beitrag nennt ein konkretes Beispiel: eine umgetextete Vereinshymne, die Anhänger eines Niederrheinvereins nach eigener Erfahrung bei fast jedem Heimspiel zu hören bekommen.

Warum, fragt er, wird in einem Fall ermittelt und im anderen nicht?

Was sich dazu sagen lässt

Zwei Dinge, und keines davon entkräftet die Frage. Erstens ist ein Verbandsverfahren antragsabhängig: Der Kontrollausschuss wird tätig, wenn ihm ein Vorgang gemeldet wird – von Schiedsrichtern, Beobachtern oder Vereinen. Wer meldet, entscheidet damit mit, was verfolgt wird.

Zweitens war der betroffene Verein neu in der Liga, öffentlich umstritten und Gegenstand einer Debatte, die in dieser Sammlung mit den Lizenzauflagen von 2014 beginnt. Ein Klub in dieser Lage meldet Vorgänge, die ein etablierter Verein hinnimmt.

Damit ist die ungleiche Verfolgung erklärbar, ohne dass sie gerechtfertigt wäre – und genau diese Unterscheidung trifft der Beitrag.

Behauptete Absicht, belegbare Häufung

Der Titel behauptet ein Zusammenwirken von Verband und Verein zum Profit. Das ist eine Zuschreibung von Absicht und als solche nicht belegbar; belegbar ist die Häufung der Verfahren.

In dieser Sammlung wird derselbe Vorwurf an anderer Stelle ohne Absichtsbehauptung geführt: Die zehn Eckpfeiler enthielten ausdrücklich Erleichterungen bei der Strafzumessung für Vereine, die sich an der Tätersuche beteiligen. Ein Verein hat also einen dokumentierten Anreiz zu melden – das genügt als Erklärung.

Wie ein Verbandsverfahren wegen eines Banners abläuft

Der Kontrollausschuss erhält eine Meldung, fordert eine Stellungnahme des Vereins an und beantragt, wenn er einen Verstoß annimmt, eine Sanktion beim Sportgericht. Adressat ist immer der Verein, nie die Person, die das Transparent gemalt hat – der Verein haftet für das Verhalten seiner Zuschauer.

Daraus folgt der Effekt, der solche Verfahren für eine Fanszene bedeutsam macht: Bezahlt wird aus der Vereinskasse, und der Verein gibt den Betrag seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2016 gegebenenfalls weiter. Ein Spruchband ist damit keine Meinungsäußerung mit offenem Ausgang, sondern ein Posten.

Woran sich die Ungleichheit messen ließe

An Zahlen, die es nicht gibt. Der Verband veröffentlicht keine Statistik darüber, wie viele Meldungen zu Spruchbändern eingehen, von wem sie kommen und in welchem Anteil sie zu einem Antrag führen.

Ohne diese Zahlen bleibt die Beobachtung des Beitrags eine Beobachtung: Er sieht die Verfahren gegen einen Verein und sieht keine gegen andere. Das ist ein Anfangsverdacht auf ungleiche Behandlung, kein Nachweis – und die Stelle, die den Nachweis führen könnte, ist dieselbe, die die Verfahren betreibt.

Diese Lücke ist in dieser Sammlung an anderer Stelle als eigenes Problem beschrieben: Auch die Höhe der Geldstrafen kennt eine Fanszene nur aus Meldungen im Einzelfall, weil es keinen veröffentlichten Maßstab gibt. Wer den Maßstab nicht kennt, kann Ungleichbehandlung nur behaupten.

Was den Ton dieser Auseinandersetzung erklärt

Der Verein trat 2009 in den Spielbetrieb ein und stand von Beginn an unter einem Vorwurf, der die Vereinsverfassung selbst betrifft: eine zweistellige Zahl stimmberechtigter Mitglieder in einem eingetragenen Verein, dessen Namensgebung die Werbebeschränkung der Statuten umgeht.

Das ist ein struktureller Einwand, und er ist an Unterlagen belegbar. Ein Spruchband, das stattdessen mit Beleidigungen arbeitet, tauscht dieses Argument gegen ein schwächeres – und liefert dem Verfahren erst den Anlass. Der Beitrag sagt das in einem Satz, und darin steckt die ganze taktische Frage der Kampagne gegen diesen Verein.

Jahre Auseinandersetzung, der Verein spielt weiter

Die Auseinandersetzung um diesen Verein ist über Jahre geführt worden, mit Bannern, Boykotten, Stimmungsprotesten und einer Reihe von Verbandsverfahren. Der Verein spielt seit 2016 in der Bundesliga, hat den DFB-Pokal gewonnen und ist international vertreten.

Verändert hat sich der Ton: Die Schmähungen sind seltener geworden, und die Kritik hat sich auf die Punkte verlagert, die sich belegen lassen – Mitgliedschaftsstruktur, Vereinslogo, Lizenzierung.

Kritik an der eigenen Seite, von einem Kritiker des Vereins

Ein Text, der die Banner der eigenen Liga respektlos und unkreativ nennt und danach die ungleiche Verfolgung beanstandet, ist die anspruchsvollere Position – und die einzige, die sich nicht mit dem Verweis auf den Wortlaut der Banner erledigen lässt.

Häufige Fragen

Verfahren und Fristen

Worum ging es 2017?

Um eine Serie von Verbandsermittlungen gegen Vereine, in deren Kurven Spruchbänder gegen RB Leipzig gezeigt wurden – nach Darstellung des Beitrags nahezu täglich gemeldet.

Was ist der Vorwurf des Beitrags?

Eine ungleiche Verfolgung: Vergleichbare Schmähungen gegen andere Vereine seien in allen Ligen verbreitet und blieben in der Regel ohne Ermittlung.

Verteidigt der Beitrag die Banner?

Nein. Er nennt die Texte respektlos und vermisst Kreativität – und hält die Sache selbst, gegen einen konzerngeführten Verein zu sein, für berechtigt.